Psychotherapeutenkammer Bayern

Großes Interesse an Veranstaltung für neue Mitglieder und Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie

Der alljährliche „Neuapprobiertentag“ fand am 6.2.2016 in der LMU München statt. Die PTK Bayern hat wie bereits im Vorjahr erneut auch die Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie (AtP) eingeladen. Die rund 120 Teilnehmer/innen nutzten die Gelegenheit für Fragen und Diskussionsbeiträge zu den dargestellten Themen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung.

Ausgehend von der historischen Entwicklung des Berufsstandes und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ging Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop zu Beginn des „Neuapprobiertentages“ auf die Aufgaben der Kammer als Berufsvertretung ein. Foto: Astrid Petersdorff

Einsatz für die Psychotherapeut/innen und die psychotherapeutische Versorgung: Wie geht das? Diese Kernfrage, die Kammermitglieder immer wieder stellen, beantwortete Dr. Nikolaus Melcop mit den Eckpfeilern regionale und überregionale Kooperation, Repräsentanz, Lobbyarbeit mit Kontakten zu Parteien, Kassenchefs, Kliniken und Ministerien sowie Mitgliedschaften, Kontakte und Mitwirkung wie zum Beispiel im Verband Freier Berufe in Bayern oder im Landesgesundheitsrat. Dr. Nikolaus Melcop ging u. a. auf die wichtigsten Problembereiche der psychotherapeutischen Versorgung ein. Darüber hinaus skizzierte er die Brennpunkte der Interessenvertretung – Honorare und Bedingungen für Niedergelassene, Vergütung und Stellung von Angestellten, Situation der AtP – erläuterte die Auswirkungen des GKV-Versorgungstärkungsgesetzes (GKV-VSG) und informierte über den Stand der Ausbildungsreform und die Struktur der Kammer. Melcop erklärte auch, wie sich die Kammermitglieder und AtP über das Engagement der PTK Bayern informieren können.

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop (links) und Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel waren die Ansprechpartner für die zahlreichen Teilnehmer/innen des Neuapprobiertentages 2016. Foto: Astrid Petersdorff

Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel stellte die Regelungen der Berufsausübung und zur Fortbildung vor. Ausgehend von der Präambel der Berufsordnung der PTK Bayern gab er einen Überblick über die einzelnen Bestimmungen und zeigte exemplarisch einige wichtige Regelungen der Berufspflichten auf. Auch die Sorgfaltspflichten, die Abstinenzgebote und das Verfahren der Berufsaufsicht wurden dargelegt. Ergänzend erörterte er wesentliche Vorgaben des BGB wie Aufklärung, Information, Dokumentation, Einsichtnahme für Patient/innen und Beweislast der Behandelnden. Hinsichtlich der Regelungen in der Fortbildung erläuterte Waldvogel zunächst den Unterschied zwischen Fort- und Weiterbildung sowie die Fortbildungs- und Nachweispflicht. Waldvogel erklärte die Nachweisfristen für Angestellte in Krankenhäusern und stellte die Präambel der Fortbildungsrichtlinie der Kammer heraus. Er informierte des Weiteren, wie die Kammermitglieder idealerweise mithilfe der Jahresnachweise ihre Fortbildungspunkte bei der Kammer einreichen können. Ein Überblick über die Fortbildungsveranstaltungen der PTK Bayern im Jahr 2016 rundete seinen Vortrag ab.

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