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1. Wahlbekanntmachung: Wahlen der Delegierten der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Der Wahlleiter erlässt auf Grund § 4 Abs. 1 der Wahlordnung vom 01.12.2005 in der Fassung vom 14.04.2011 sowie gemäß der Beschlüsse des Wahlausschusses in seiner Sitzung am 12.09.2011 sowie am 05.10.2011 folgende 1. Wahlbekanntmachung:

Die Wahlzeit wird bestimmt auf den 23.01.2012 bis 06.02.2012, 17:00 Uhr.
Der Wahlbrief muss also vor Ende der Wahlfrist beim Wahlleiter (06.02.2011, 17:00 Uhr; Eingang beim Wahlleiter und nicht Poststempel!) eingehen.
Diese erste Wahlbekanntmachung und die Wählerlisten liegen ab Mittwoch, den 19.10.2011 bis Mittwoch, den 16.11.2011 bei folgenden Stellen während der angegebenen Geschäftszeiten zur Einsicht aus:
  • Geschäftsstelle der PTK Bayern, St.-Paul-Str. 9, 80336 München
  • Steuerberaterkammer Nürnberg, Karolinenstraße 28, 90402 Nürnberg
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15:30 Uhr

Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr
Kammermitglieder finden auf dem persönlichen Anschreiben zu dieser Wahlbekanntmachung folgende Daten: die Wählerliste (Berufsgruppe), die Nummer sowie ihre persönlichen Angaben in der Wählerliste.

Auszug aus der Wahlordnung, § 5 Abs. 4:
„Jeder Wahlberechtigte wird mit der 1. Wahlbekanntmachung über seinen Eintrag in der Wählerliste informiert. Die Mitteilung muss die Wählerliste (Berufsgruppe), die Nummer sowie die persönlichen Angaben des Wählers in der Wählerliste enthalten.“
 
Die Einspruchsfrist zu den Wählerlisten endet am 16.11.2011 um 15:30 Uhr. Der Einspruch muss also bis spätestens 15:30 Uhr am 16.11.2011 beim Wahlleiter eingegangen sein (Eingang beim Wahlleiter und nicht Poststempel!).

Auszug aus der Wahlordnung, § 5 Abs. 5:
„Innerhalb der Auslegungsfrist können die Wahlberechtigten beim Wahlleiter schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch gegen die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerlisten einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss vor endgültiger Festlegung der Wählerliste. Den Beteiligten ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Entscheidung ist zu begründen und den Beteiligten zuzustellen.“
 
Etwaige Einsprüche sind an die Hausanschrift der Geschäftsstelle zu richten:
 
PTK Bayern
– Wahlleiter –
St.-Paul-Str. 9
80336 München
  
Die Wahlvorschläge können ab Montag, dem 21.11.2011 eingereicht werden und müssen spätestens am Mittwoch, dem 14.12.2011 bis 17:00 Uhr dem Wahlleiter vorliegen. Hierzu ergeht ab dem 23.11.2011 die 2. Wahlbekanntmachung (§ 4 Abs. 3 Wahlordnung), die das genaue Verfahren erläutern wird.
 
Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab 16.01.2012. Den Unterlagen wird eine Erläuterung zur Stimmabgabe beigefügt sein (§ 4 Abs. 3 Wahlordnung).
In für Kammermitglieder öffentlicher Sitzung des Wahlausschusses in der Geschäftsstelle der PTK Bayern, St.-Paul-Str. 9, 80336 München werden festgestellt:
 
  • am 14.12.2011 um 19:15 Uhr die Reihenfolge der Wahlvorschläge durch Los
  • von Dienstag, 7.2., bis Freitag, 10.2.2012 jeweils von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr das vorläufige Wahlergebnis
 
 
München, den 11.10.2011
Achim Prölß
Wahlleiter
 
Kontakt:
PTK Bayern
-Wahlleiter -
St.-Paul-Str. 9
80336 München
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