Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten
Der Beruf des/der Psychologischen Psychotherapeuten/in und des Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten ist seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 (PsychThG) ein approbierter Heilberuf. Um die Approbation zu erlangen, muss eine Ausbildung abgeleistet und eine staatliche Prüfung bestanden werden. Gesetzliche Grundlage der Ausbildungen sind die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-AprV). Die Ausbildungen können in Vollzeitform (jeweils mindestens drei Jahre) oder in Teilzeitform (jeweils mindestens fünf Jahre) absolviert werden und bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von theoretischer und praktischer Ausbildung begleitet wird. Die Ausbildungen schließen mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab.
Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeuten/in ist eine bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten ist ein abgeschlossenes Psychologie-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium.
Die Ausbildungen werden an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind. Eine Liste der in Bayern staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute finden Sie in der Unterrubrik 'Links zu den Ausbildungsinstituten'.
Neben Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren umfasst die Ausbildung eine Vertiefung in einem dieser Verfahren. Derzeit können die Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse als Vertiefungsfach gewählt werden.
Die Ausbildungen umfassen:
- mindestens 600 Stunden praxisbezogene Theorie,
- mindestens 120 Stunden Selbsterfahrung,
- mindestens 1.200 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung inklusive Behandlungsbeteiligung bei mindestens 30 Patienten,
- mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten klinischen oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung,
- mindestens 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung,
- mindestens 150 Stunden Supervision, davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision.
