Meldung vom 13.04.2026
Das bayerische Justizministerium hat vor dem Hintergrund der Misshandlungsvorwürfe im Zusammenhang mit Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen (bgH-Unterbringung) in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen eine Expertenkommission eingesetzt. Die Kommission hat jetzt ihren Bericht vorgelegt, in welchem konkrete Empfehlungen dargelegt sind, um psychisch kranken Strafgefangenen schneller und nachhaltiger zu helfen. Das Justizministerium hat bereits begonnen erste konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Die Einsetzung der unabhängigen und multidisziplinär besetzten Expertenkommission als Reaktion auf die Missstände begrüßen wir sehr, sowie die fachlich fundierten Empfehlungen und den lesenswerten Abschlussbericht der Kommission. Die Kommission hat sich neben der besonderen Situation der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen auch der Frage der medizinischen/psychotherapeutischen Versorgung von psychisch erkrankten Strafgefangenen zugewandt, denn diese Fragen sind nur im Zusammenhang sinnvoll zu betrachten.
Aus den Empfehlungen können wir hier nur kurz einzelne herausgreifen. Besonders richtungsweisend ist aus unserer Sicht der Vorschlag der Kommission in den JVAs multiprofessionelle Therapiestationen einzurichten, um nach einer Akutbehandlung in einer psychiatrischen Abteilung einen nachhaltigen Behandlungserfolg sicherzustellen. Die Abteilungen soll von Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen geleitet werden können. Ebenfalls betont die Kommission in ihrem Bericht die Wichtigkeit der multiprofessionellen Arbeit und der teilweise notwendigen Kooperation mit externen Psychotherapeut*innen, sofern der Bedarf zukünftig nicht durch im Vollzug angestellte Psychotherapeut*innen gedeckt werden kann.
Auch heute schon sind Psychotherapeut*innen erfolgreich in der Behandlung und Begutachtung von Straftäter*innen oder Gefangenen tätig und bringen sich mit ihrer Expertise beispielsweise in Fachambulanzen für ehemalige Straftäter*innen, als Psychotherapeut*innen in JVAs, in niedergelassenen Praxen oder auch als Gutachter*innen ein. Herr Dr. Hartl, der in der Kommission als Experte mitgewirkt hat, ist Psychologischer Psychotherapeut und als Therapeutischer Leiter in der Forensik des Bezirksklinikums Regensburg tätig. Er ist Delegierter der Psychotherapeutenkammer Bayern und steht auch als Ansprechpartner für Kolleg*innen zur Verfügung, die in diesem Bereich arbeiten. Er kann über die Kommission Psychotherapeut*innen in Anstellung der PTK Bayern kontaktiert werden.
Wir werden die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission weiterhin verfolgen und sind als Psychotherapeut*innen bereit unseren Beitrag zur besseren Versorgung der Strafgefangen zu leisten. Eine Verbesserung der psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung der Gefangenen trägt auch zur Sicherheit der JVA-Mitarbeiter*innen, sowie zur besseren Resozialisierung bei und nützt somit nicht zuletzt der Allgemeinheit.