Psychotherapeutenkammer Bayern

Stellungnahme zu den Ergebnissen des Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger (Heroinstudie)

„Oberstes Ziel der Behandlung [von Suchterkrankungen] ist die Suchtmittelfreiheit. Ist dieses Ziel nicht unmittelbar und zeitnah erreichbar, so ist im Rahmen eines umfassenden Therapiekonzeptes, das auch, soweit erforderlich, begleitende psychiatrische und/oder psychotherapeutische Behandlungs- oder psychosoziale Betreuungsmaßnahmen mit einbezieht, eine Substitution zulässig.“
(Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, 2002, S. 26 682)


Seit Ende der 80er Jahre wird in Deutschland neben einer drogenfreien stationären und ambulanten Therapie auch eine Substitutionsbehandlung eingesetzt. Ziel der Substitutionsbehandlung ist in erster Linie die Abstinenz. Diese kann jedoch häufig nur mittel- bis langfristig verfolgt und erreicht werden. In Anbetracht der gesellschaftlichen Auswirkungen stellen die dauerhafte therapeutische Anbindung, die Verbesserung und Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit sowie eine soziale (Wieder-)Eingliederung durch Distanzierung von der Drogenszene, Reduktion der Delinquenz und (Wieder-)Herstellung der Arbeitsfähigkeit weitere wesentliche Ziele dar. In einer Vielzahl von Studien konnte die Wirksamkeit von Substitutionsbehandlungen hinsichtlich der ebengenannten Ziele belegt werden (zuletzt Wittchen, 2006). Mittlerweile gehört die Substitutionsbehandlung zur Regelversorgung von Opiatabhängigen. In Deutschland erhalten rund 60.000 Opiatabhängige eine Substitutionsbehandlung (Drogenbeauftragte der Bundesregierung, 2006). Zur Substitution werden vorwiegend Methadon, Levomethadon und Buprenorphin eingesetzt. Seltener kommen Codein und Dihydrocodein zum Einsatz.

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Stellungnahme zu den Ergebnissen der "Heroinstudie" 67.8 KB
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