Psychotherapeutenkammer Bayern

Klares Votum der bayerischen Wählerinnen und Wähler: für besseren Gesundheitsschutz vor den Gefahren des Rauchens

05. Juli 2010 - Die bayerischen Wählerinnen und Wähler haben sich im Volksentscheid am Sonntag, 4. Juli, mit deutlicher Mehrheit für den Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz!“ ausgesprochen. Ab dem 1. August 2010 ist nun die bayerische Gastronomie uneingeschränkt rauchfrei. Auch in Bierzelten, Diskotheken, Nebenräumen von Restaurants und Gaststätten von bis zu 75 Quadratmetern ist das Rauchen ab diesem Zeitpunkt nicht gestattet. Eine Ausnahme stellt das Münchner Oktoberfest 2010 dar, hier darf aufgrund einer besonderen Regelung in den Bierzelten heuer noch ein letztes Mal geraucht werden.

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis stimmten 61 Prozent für den Gesetzentwurf der Initiative „Ja! Zum Nichtraucherschutz“. „Spitzenreiter“ der kreisfreien Städte waren Erlangen mit 73,0 Prozent Ja-Stimmen und Würzburg mit 71,7 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,7 Prozent. 

Nach einem Beschluss der Delegierten am 15. April 2010 hatte sich die PTK Bayern für eine Verbesserung des Schutzes vor den physischen und psychischen Gefahren des Rauchens engagiert und unterstützte gemeinsam mit einer Vielzahl von anderen Institutionen, Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitsbereich im Volksentscheid den Gesetzentwurf des angenommenen Volksbegehrens. Die jetzt klare und eindeutige Regelung in der bayerischen Gastronomie schützt Gäste und Angestellte vor Passivrauch und wird voraussichtlich auch mit dazu beitragen, die Rate der Raucher und vor allem die Zahl der Neu-Raucher unter Kindern und Jugendlichen zu senken. 

PTK Bayern
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