Psychotherapeutenkammer Bayern

Bisherige Bedarfsplanung muss dringend reformiert werden

24. Februar 2011 - Die Zahlen der Bedarfsplanung bei Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 in den 400 Planungsbereichen in Deutschland sind nicht aufgrund einer fachgerechten Wertung, sondern vielmehr auf Basis der Festschreibung der damaligen faktischen Verhältnisse erfolgt. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Versorgung psychisch kranker Menschen im ländlichen Raum.

So gilt beispielsweise der niederbayerische Planungsbereich Regen mit 145,3 Prozent als überversorgt. Tatsächlich gibt es aber in diesem Planungsbereich nur vier Psychotherapeuten für rund 79.500 Einwohner. Regen ist nach den derzeit gültigen Richtlinien der Bedarfsplanung für weitere Psychotherapeuten gesperrt. „Das geltende Planungsverfahren orientiert sich nicht am tatsächlichen Versorgungsbedarf“, betont Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop.

Das ist der Grund, warum die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland extrem unterschiedlich ist. In Regen kommen auf 100.000 Einwohner rechnerisch nur 5,03 Psychotherapeuten, in München dagegen 76,95. Trotzdem kommt es auch in München durchaus zu Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. In den ländlichen Regionen verschärft sich die Versorgungssituation deutlich. Diese sehr unterschiedliche Verteilung von Psychotherapeut/inn/en entspricht hingegen nicht annährend der regionalen Verteilung von psychischen Erkrankungen. Denn nach dem Bundesgesundheitssurvey erkranken Menschen in ländlichen Regionen nur knapp 25 Prozent seltener als in Großstädten. Die derzeitigen Zahlen zur Bedarfsplanung unterstellen jedoch einen um 89 Prozent geringeren Bedarf.

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