Psychotherapeutenkammer Bayern

Neue Mitglieder


Als neues Kammermitglied möchten wir Sie ganz herzlich bei der PTK Bayern begrüßen!

 

Ihre Kammer, die PTK Bayern, erfüllt die vom Staat übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich als Selbstverwaltung des Berufsstandes der Psychologischen Psychotherapeut*innen, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der Psychotherapeut*innen. Die Kammer vertritt die Interessen aller Mitglieder, übt die Berufsaufsicht aus und ist auch beratend für die Mitglieder tätig. Wir fördern und regeln die Fort- und Weiterbildung, wir fördern den Nachwuchs und die Ausbildung sowie die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie. Die Mitgliedschaft bei der Kammer besteht ab dem Tag der Approbation.

Bevor Sie bei uns voll als Mitglied angekommen sind, bitten wir Sie zuerst noch um die Erledigung von ein paar notwendigen Formalitäten. Bitte nehmen Sie sich dazu ein paar Minuten Zeit.

Eine große Bitte an Sie haben wir nämlich gleich zu Anfang. Zwei Dokumente sind für Sie und uns sehr wichtig:

  1. Der Meldebogen (Online-Anmeldung) und
  2. eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde.

Der Meldebogen enthält alle wichtigen Angaben für Ihre Mitgliedschaft. Sie können sich ihn von dieser Website herunterladen (siehe unten) und uns postalisch zusenden. Wir bieten auch die Möglichkeit zur Online-Anmeldung, in wenigen Minuten können Sie sich ohne großen Aufwand bei der PTK Bayern registrieren. Hier geht es zur Online-Anmeldung.

Mit der Approbationsurkunde ist dokumentiert, dass Sie sich als unser Mitglied zu Recht als Psychotherapeut*in bezeichnen und die Berechtigung haben, entsprechend tätig zu werden.

Gerne können Sie Ihre Approbationsurkunde auch in der Geschäftsstelle kostenfrei beglaubigen lassen. Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Wir bitten Sie um vorherige telefonische Anmeldung.

Alle wesentlichen Informationen über Ihre Kammer finden Sie im Bereich „Die Kammer“. Wichtig für Sie ist auch der Bereich Berufsordnung in der gleichen Rubrik. Den Bereich Berufsaufsicht finden Sie im Bereich „Für Mitglieder“. Die Berufsordnung soll Ihnen als Leitlinie und Hilfestellung Ihren Berufsstart erleichtern, sie beinhaltet u. a. Regeln zur Berufsausübung und Informationen zur Ausübung des Berufs in unterschiedlichen Berufsfeldern.

Die Kammer finanziert sich solidarisch aus den Mitgliedsbeiträgen. Als Mitglied der Berufskammer erhalten Sie einmal pro Jahr einen Beitragsbescheid auf Basis Ihrer individuellen Angaben. Die gültige Beitragsordnung finden Sie in der unteren Downloadliste. Die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus Ihren individuellen Angaben im Meldebogen.

 

Für Änderungen Ihrer Mitgliedsdaten gibt es ein Formular auf dieser Website

Wenn sich Ihre Mitgliedsdaten ändern sollten, kein Problem: Hierfür haben wir ein Online-Änderungsformular vorbereitet, das Sie im geschlossenen Mitgliederbereich finden. Das Passwort für den Mitglieder-Login senden wir Ihnen nach der Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse im Meldebogen automatisch zu.

 

Unser Service für Sie: Alles zum Thema Fortbildung und Weiterbildung

Der Gesetzgeber hat eine Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung festgelegt. Unser Berufsstand gewährleistet damit fortwährend die aktuell beste Behandlungsqualität für die Patient*innen. Einen umfangreichen Überblick über häufig gestellte Fragen zur Fortbildung haben wir auf unserer Website für Sie vorbereitet. Klicken Sie hier. Um Ihnen u. a. den Nachweis und die Anerkennung Ihrer Fortbildungen zu erleichtern, können Sie sich sämtliche Fortbildungsformulare von dieser Website herunterladen. In den Bereich Formulare Fortbildung gelangen Sie hier.


Mit einer Weiterbildung können Sie besondere Fertigkeiten und Kenntnisse für bestimmte psychotherapeutische Tätigkeiten erlangen. Mit der seit 2015 geltenden Weiterbildungsordnung sind Weiterbildungen derzeit in den Bereichen Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie, Spezielle Psychotherapie bei Diabetes und Spezielle Schmerzpsychotherapie möglich. Der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung berechtigt Sie zur Führung einer Zusatzbezeichnung. Die Weiterbildungsordnung und weitere Informationen finden Sie hier.

 

Altersversorgung und Hinterbliebenenvorsorge

Mit Wirkung zum 01.01.2006 haben sich die bayerischen Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ein Versorgungswerk zur solidarischen Absicherung geschaffen – über den Zusammenschluss mit dem Versorgungswerk der Bau-Ingenieure – die „Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung“ (BIngPPV). Die BIngPPV ist eine von der Kammer unabhängige Einrichtung, der sich auch die Kammermitglieder des Saarlandes angeschlossen haben. Fragen zu Ihrer individuellen Altersversorgung richten Sie bitte an die Bayerische Versorgungskammer, Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, Postfach 810206 in 81901 München oder wenden Sie sich an die Hotline zum Versorgungswerk: 089 / 9235-8770. Wir melden der Bayerischen Versorgungskammer Ihre Adresse, die postalisch direkt auf Sie zukommen wird. Wenn Sie im Angestelltenverhältnis tätig sind, können Sie sich von der Versicherungspflicht im Versorgungswerk befreien lassen. Als Zusatzversorgung können Sie jedoch auch an die BIngPPV freiwillig Beiträge entrichten.

 

Ihre Kammer –- Ihr Dienstleister

Wir sehen uns auch als Service- und Dienstleister für Sie. Ein paar Leistungen möchten wir hier beispielhaft nennen:
 

  • Prüfung und Anerkennung der besuchten Fortbildungen und der Anträge in den anerkannten Weiterbildungsbereichen
  • Als Dozent*in, Selbsterfahrungsleiter*in oder Supervisor*in haben Sie die Möglichkeit, sich akkreditieren zu lassen
  • Beratung bei berufsspezifischen rechtlichen Fragen
  • Beratung in fachlich-wissenschaftlichen Fragen
  • Wahrung des Titelschutzes für unsere Berufsbezeichnungen
  • Website mit u. a.
    • Anzeigenportal zur bundesweiten Praxissuche oder -abgabe bzw. für Stellenangebote oder -gesuche: Bitte klicken Sie hier.
    • Abonnement für neueste Nachrichten: Wenn die PTK Bayern eine neue Nachricht auf ihrer Website veröffentlicht, erhalten Sie als Abonnent des Nachrichtendienstes automatisch eine E-Mail mit einem Link. Mit diesem Link gelangen Sie zur vollständigen Nachricht auf der Kammer-Website. Zur Anmeldung für den Nachrichtendienst klicken Sie hier.
    • Suchdienst nach Psychotherapeut*innen: Falls Sie Voll- oder Teilzeit in einer eigenen Praxis tätig sind, möchten wir Sie dringend bitten, sich in unseren Psychotherapeuten-Suchdienst einzutragen. Bitte loggen Sie sich hierzu in den geschützten Mitgliederbereich ein und klicken Sie dann in der Rubrik „Psychotherapeuten-Suche“ auf „Profil bearbeiten“.


Als Kammermitglied können Sie uns jederzeit um Beratung bitten. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Meldebogen der PTK Bayern
Bitte nutzen Sie hier auch die Online-Anmeldung siehe Unterrubrik "Neue Mitglieder".
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Meldeordnung 108.9 KB
Beitragsordnung 144.3 KB
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