Psychotherapeutenkammer Bayern

Neuer Glücksspielstaatsvertrag: PTK Bayern kritisiert den unzureichenden Schutz vor Suchtgefahren

08. April 2011 - Am 6. April 2011 haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Neuregelung des Glücksspiels geeinigt. Zwar bleibt das staatliche Monopol für die Lotterie erhalten (Lotto und Oddset), Sportwetten im Internet werden jedoch privatisiert. Hierbei wollen die Länder Konzessionen an sieben private Anbieter im Rahmen einer fünfjährigen Testphase, die 2012 beginnt, vergeben. Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten im Internet würden zugelassen, Fernsehwerbung im Umfeld von Sportsendungen hingegen nicht. „Der Vermeidung von Suchtgefahren, wie sie die Psychotherapeutenkammer Bayern schon lange fordert, dient dieser Beschluss in keiner Weise“, kritisiert Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop. „Zusätzlich zu den illegalen Wettanbietern kommen jetzt staatlich konzessionierte private hinzu. Der Wettenmarkt wird lediglich erweitert und das Suchtrisiko wächst. Diese Entscheidung nutzt letztlich nur den Profiten der Glücksspielanbieter“, so Melcop.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den deutschen Glücksspielstaatsvertrag im September 2010 für unzulässig erklärt, weil er nicht das Ziel verfolge, die mit dem Glücksspiel einhergehende Suchtgefahr zu bekämpfen. Die PTK Bayern hat im Zuge dieses Urteils die inkonsequente deutsche Suchtpolitik kritisiert. Bitte lesen Sie hierzu unsere Homepagemeldung vom 23. September 2010.

Nach der neuen Regelung, die von den Länderchefs Anfang Juni unterzeichnet wird, müssen die sieben privaten Anbieter eine Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent des Spieleinsatzes leisten. Es bleibt offen, ob sich aufgrund dieser hohen Abgabe kommerzielle Anbieter, die z. B. in Malta und Gibraltar sitzen, überhaupt um Lizenzen in Deutschland bewerben. „Bisher waren in Deutschland im Bereich Sportwetten nur Fußballtoto und Pferdewetten rechtlich geregelt, die insgesamt nur sechs Prozent Anteil am gesamten Sportwettenmarkt hatten. Der Rest war gesetzlich ungeregelt oder illegal. Der Teilnahme an diesen Sportwetten ist auch mit konzessionierten Anbietern nach wie vor Tür und Tor geöffnet“, betont Melcop. „Um Suchtgefahren wirksam zu vermeiden, muss der Zugang zu Glücksspielen aller Art eingeschränkt werden. Das wird auch durch eine staatlich konzessionierte Legalität nicht erreicht. Darüber hinaus sollte die Werbung für Glücks- und Wettspiele eingedämmt werden. Mit der jetzt vereinbarten Werbeerlaubnis für die Konzessionsnehmer werden mehr Menschen motiviert, an Sportwetten teilzunehmen.“

Schätzungen zufolge geben die Bundesbürger jährlich 2,5 Milliarden Euro im Internet für Tipps auf Fußball, Formel 1 und andere Sportarten aus. Rund 400 Millionen Euro kämen den Ländern aus den neuen Konzessionsabgaben zugute. Laut Statistischem Bundesamt flossen 2010 insgesamt 3,3 Milliarden Euro aus Lotterien und Spielbanken in die Kassen der Länder. Allein bei der Lotteriesteuer wurden Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro erzielt. Weitere 1,5 Milliarden Euro fallen auf Fußballtoto und Zahlenlotto. Aus den Spielbanken kommen 300 Millionen Euro.

Dagegen stehen die Kosten für die Behandlung der Menschen, die an Glücksspielsucht leiden. Viele Süchtige lösen auch Kosten bei den Arbeits- und Sozialämtern aus, nachdem sie sich und ihre Familien aufgrund des Kontrollverlustes über das Glücksspiel und ihrer starken Pathologie in den finanziellen Ruin getrieben haben.

Eine noch viel größere Spielsuchtgefahr als von Lotto und Sportwetten geht indes von den privaten Spielhallen oder Spielautomaten in Kneipen aus. Das könnte durch die Einführung einer Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten eingedämmt werden. Im Freistaat Bayern gibt es eine derartige Vergnügungssteuer bis jetzt nicht.

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