Psychotherapeutenkammer Bayern

Gemeinsame Pressemitteilung der bayerischen Heilberufekammern: Heilberufliche Selbstverwaltung bewährt sich seit 90 Jahren und hat Zukunft. Am 1. Juli 1927 trat das Gesetz über die Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte (Ärztegesetz) in Kraft.

Pressemitteilung
28. Juni 2017 - Bereits seit 90 Jahren hat sich die heilberufliche Selbstverwaltung in Bayern als wesentlicher Mitgestalter eines leistungs- und funktionsfähigen Gesundheitssystems und Veterinärwesens bewährt. Die Heilberufekammern treten als Interessenvertretung der Mitglieder ihres Berufsstandes auf, setzen sich für eine stetige Verbesserung der Versorgung sowie der Prävention im Gesundheitswesen ein und achten auf die Einhaltung der jeweiligen Berufsordnung. Durch die Wahrnehmung dieser vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben stellen sie eine hohe Qualität bei der Berufsausübung sicher, auf die sich die Patienten verlassen können.

Am 1. Juli erinnern die bayerischen Heilberufekammern an den gesetzlichen Auftrag der Selbstverwaltung. Zentrale Aufgaben der Kammern, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasst sind, sind die Wahrnehmung der beruflichen Belange von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern, Tierärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, wie auch die Überwachung der Berufspflichten. Gesetzlicher Auftrag ist ebenso die Förderung der beruflichen Fortbildung und die Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege, darüber hinaus auch die Schaffung sozialer Einrichtungen für Heilberufler und deren Angehörige. Die Kammern sind zuständig für die Weiterbildung und die Qualitätssicherung.

Für die Zukunft ist die Selbstverwaltung gut gerüstet, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Dabei erfüllen die Körperschaften, zu denen in Bayern rund 120.000 Berufsträger zählen, ihren Gestaltungsauftrag unter dem Motto: „Aus der Praxis für die Praxis“. Wesentliches Merkmal ist die ehrenamtliche Wahrnehmung von Verantwortung in den Gremien der Selbstverwaltung, in Vorständen und Delegierten- beziehungsweise Vollversammlungen. Eine wichtige Aufgabe übernehmen die Kammern im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes bei der Aus- und Fortbildung des Personals. Im Modell der dualen Ausbildung in der Praxis und an der Berufsschule kommt den Kammern unter anderem die Prüfungskompetenz zu.

Von der Politik fordern die bayerischen Heilberufekammern, deren Organe und Verwaltungen im Jahr 1928 die Arbeit auf Basis der neu geschaffenen Rechtsgrundlage aufnahmen, heute eine Rückbesinnung auf die Grundzüge des Selbstverwaltungsrechtes. Sie verweisen darauf, dass das in Europa einzigartige System der Selbstverwaltung den Staat in vielfältiger Weise entlaste und zugleich in wichtigen Fragen der Gesundheitspolitik und medizinischen sowie pharmazeutischen Versorgung unterstütze. Zugleich kritisieren die Vorstände der fünf bayerischen Heilberufekammern, dass der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene immer stärker in die Selbstverwaltung hineinregiere und die Berufsausübung zunehmend reguliere. Mit Sorge sehen die Verantwortlichen den Versuch der Europäischen Kommission, im Zuge der sogenannten „Transparenz-Initiative“ die freiberufliche Selbstverwaltung teilweise infrage zu stellen.

Neben den (Landes-)Kammern bestehen nach dem bayerischen Heilberufe-Kammergesetz berufsständische Vertretungen in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Kreisebene (bei Ärzten) und Bezirksebene (Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte). Seit dem Jahr 2002 wird die Gruppe der Heilberufekammern durch die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten komplettiert. Alle Heilberufekammern in Bayern finanzieren sich aus Beiträgen der jeweiligen Berufsträger, die Pflichtmitglieder ihrer jeweiligen Kammerorganisation sind. Die Rechtsaufsicht führt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die fünf Kammern sind Mitglied der jeweiligen Bundesorganisation in den entsprechenden Heilberufen.

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