Psychologische Psychotherapeuten/innen (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen (KJP) behandeln selbständig psychische Erkrankungen und psychische Folgen von körperlichen Erkrankungen (wo indiziert) auf Grundlage eines psychotherapeutischen Verfahrens. Sie sind auch in den Bereichen Prävention, Reha, Beratung, Forschung und Lehre tätig.
Der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut ist spezialisiert auf die Behandlung von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter bis zum 21. Lebensjahr. Weitere Arbeitsfelder sind Diagnostik, Beratung, Supervision und Gutachtertätigkeit beim Familiengericht. Während Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel das Gespräch suchen, benutzen Kinder häufig Gestaltungsmittel wie Spiel oder Zeichnung.
Psychotherapeuten, die selbständig in eigener Praxis arbeiten, bieten dabei Psychotherapie an oder aber auch z.B. Lebenshilfe, Paar-, Erziehungs- und Familienangebote, Mediation, an, arbeiten als Trainer, Dozenten, oder für Unternehmensberatungen.
Angestellte Psychotherapeuten arbeiten z.B. in Beratungsstellen, Psychiatrischen Krankenhäusern, Suchtkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Unternehmensberatungen, oder in der Forschung.
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