Kann ich Teilnahmebescheinigungen einreichen, auf denen keine Fortbildungspunkte ausgewiesen sind?
Soweit die Veranstaltung vor dem 01.01.2007 stattfand, können Sie unbepunktete Teilnahmebescheinigungen ihrer Jahresübersicht beilegen. Die Möglichkeit einer Anerkennung nach der Fortbildungsrichtlinie wird dann im Einzelverfahren überprüft. Bescheinigungen für Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2007 stattfanden und keine Punkte ausweisen können nicht anerkannt werden (siehe FoBiRiLi).