Psychotherapeutenkammer Bayern

15 Länder einigen sich auf Glücksspielstaatsvertrag - Suchtgefahren werden größer

04. November 2011 - Am 28.10.2011 einigten sich die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern in Lübeck auf einen neuen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages. Schleswig-Holstein hat sich der Stimme enthalten und will dem neuen Staatsvertrag nur dann beitreten, wenn die EU-Kommission den Entwurf notifiziert (Prüfung und Anerkennung der EU-Vorgaben). Der erste Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag war in Brüssel auf Bedenken gestoßen. Der geänderte Entwurf sieht vor, die Tür für private Glücksspielanbieter noch weiter zu öffnen. Es soll nun 20 Lizenzen für private Sportwettenanbieter geben, nicht wie ursprünglich vorgesehen sieben. Jeder Wetteinsatz wird jetzt mit 5 % versteuert, nicht wie im vorherigen Entwurf vereinbart mit 16,66 %. Kein Unternehmen soll eine Lizenz erhalten, das illegale Spiele anbietet. Die zentrale Lizenzvergabe solle Niedersachsen übernehmen. Online-Poker und Casinospiele im Internet bleiben verboten. Das staatliche Lottomonopol soll erhalten bleiben. Der Internetvertrieb von Lotterien bleibt grundsätzlich verboten. Der Entwurf soll als endgültiger Vertrag am 15.12.2011 unterzeichnet werden.

„Wir sind über die Vorgabe aus Brüssel von 20 plus X Lizenzen für private Sportwettenanbieter enttäuscht“, betont Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop. „Dass die Bundesländer nun dieser Vorgabe nachkommen mussten, ändert nichts daran, dass wir bereits im ersten Entwurf staatliche Lizenzen für nichtstaatliche Wettanbieter grundsätzlich als ungeeignet betrachtet haben, Suchtgefahren zu reduzieren. Dass Internet-Glücksspiele weiterhin verboten bleiben, sehen wir indes als richtige Entscheidung an, da diese ein besonders hohes Risiko- und Verschleierungspotential für Spielsüchtige haben.“

Schleswig-Holstein hatte im September 2011 im Alleingang ein eigenes Glücksspielgesetz verabschiedet, das am 1.1.2012 in Kraft tritt. Dieses Gesetz sieht vor, privaten Internet-Sportwettenanbietern sogar unbegrenzt Lizenzen zu erteilen und Online-Casinospiele zu erlauben. Genehmigungen für Spieleanbieter werden jedoch erst ab März 2012 erteilt. Damit soll eine Tür für einen gemeinsamen Weg mit den 15 anderen Ländern offen bleiben. Die EU-Kommission hat das Gesetz notifiziert. Der Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet deutlich strengere Regeln als das schleswig-holsteinische Gesetz. Ob die EU-Kommission einem weniger liberalen Glücksspiel in Deutschland zustimmt, steht noch aus. Hierzu wird es in Brüssel nur Gespräche geben, kein förmliches Verfahren.

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Homepagemeldungen vom 23. September 2010, 8. April 2011 und 25. Mai 2011 sowie die Pressemitteilung vom 11. April 2011.

Der Bundesgerichtshof hat am 28.9.2011 das seit 2008 geltende Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet bestätigt. Weder eine früher in der DDR noch in anderen europäischen Ländern erteilte Erlaubnis habe zur Folge, dass in Deutschland Glücksspiele im Internet angeboten werden dürften, so das Urteil des BGH. Zwar sei damit eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU verbunden. Die mit dem Staatsvertrag verfolgten Ziele wie Suchtbekämpfung und Jugendschutz rechtfertigten jedoch Beschränkungen der Spieltätigkeit (BGH, I ZR 93/10 u. a.).

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