Psychotherapeutenkammer Bayern

Wann kommen Gebühren auf mich zu und in welcher Höhe?

Jahresnachweis
Die PTK Bayern stellt für ihre Mitglieder einen Jahresnachweis über die in den letzten 12 Monaten erworbenen Fortbildungspunkte aus. Dies erfolgt kostenfrei, wenn der Nachweiszeitraum von 12 Monaten und die Einreichungsfrist von drei Monaten eingehalten werden. Sie haben maximal drei Monate Zeit, eine Jahresübersicht über die in den vorangegangenen 12 Monaten erworbenen Fortbildungspunkte einzureichen (Posteingang bei der PTK Bayern). Bei verspäteter Einreichung von Fortbildungspunkten fällt pro Jahresnachweis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € an (vgl. Gebührenziffer 2.04 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zur Gebührensatzung der PTK Bayern). Auch bei Nachreichung von Teilnahmebescheinigungen für bereits abgeschlossene Jahresnachweise wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben, da in solchen Fällen neue Jahresnachweise ausgestellt werden müssen. Aus Gründen des Solidarprinzips können die Verwaltungskosten, welche durch verspätete Einreichungen verursacht werden, nicht allen Mitgliedern auferlegt werden.

Beispiele:     

Jahresübersicht 01.01.2019 bis 31.12.2019
Für eine gebührenfreie Bearbeitung dieses Nachweiszeitraums müsste die Jahresübersicht bis spätestens 31.03.2020 bei der PTK Bayern eingehen.

Jahresübersicht 01.07. 2019 bis 30.06.2020
Für eine gebührenfreie Bearbeitung dieses Nachweiszeitraums müsste die Jahresübersicht bis spätestens 30.09.2020 bei der PTK Bayern eingehen.

 

Fortbildungszertifikat
Grundsätzlich fallen für ein Fortbildungszertifikat keine Gebühren an, sofern die Jahresübersichten regelmäßig eingereicht wurden und Jahresnachweise über insgesamt mindestens 250 Punkte vorliegen.

Sofern für den zu bescheinigenden 5-Jahres-Zeitraum keine Jahresnachweise über insgesamt mindestens 250 Punkte vorliegen und einzelne Fortbildungsnachweise erst zum Ende der 5-Jahresfrist vorgelegt werden, sind 90,00 € an Gebühren zu bezahlen. (vgl. Gebührenziffern 2.05 und 2.06 des Gebührenverzeichnisses in der Anlage zur Gebührensatzung der PTK Bayern)

Kammermitglieder, die aufgrund sozialrechtlicher Vorschriften zur Fortbildung verpflichtet sind (z. B. Kammermitglieder mit KV-Zulassung oder Angestellte in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus), müssen zudem beachten, dass Sie den Antrag auf das Zertifikat bzw. die Bescheinigung sowie weitere Teilnahmebescheinigungen spätestens drei Monate vor Ende des Fünfjahreszeitraums bei der PTK Bayern einreichen, da für eine kurzfristig erforderliche Ausstellung des Fortbildungszertifikates bzw. der Fortbildungsbescheinigung eine Gebühr von 30,00 € erhoben wird. Sollten zuvor auch keine Jahresnachweise erworben worden sein, würde insgesamt eine Gebühr von 120,00 € anfallen (siehe oben).

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