Psychotherapeutenkammer Bayern

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildung

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu den verschiedenen Themen des Bereiches Fortbildung.

Wir hoffen, Ihre Fragen in unseren FAQ beantworten zu können. Sollten Sie hier keine Informationen zu bestimmten Themen aus der Fortbildung finden, können Sie uns gerne Ihre Fragen unter Fortbildung@ptk-bayern.de senden.

Wir sind sehr bemüht, die FAQ regelmäßig zu aktualisieren und Fortbildungsfragen, die hier noch keinen Platz gefunden haben, einzupflegen.

 

1. Allgemeine Fragen
1.1 Wer muss gegenüber wem Fortbildung nachweisen?
1.2 Was ist der Jahresnachweis, das Fortbildungszertifikat und die Bescheinigung zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung?  Wann und wie erhalte ich das jeweilige Dokument?
1.3 Was ist 'Ausbildung'? Gibt es in der Ausbildung Fortbildungspunkte?
1.4 Was ist Weiterbildung für Approbierte? Gibt es in der Weiterbildung Fortbildungspunkte?
1.5 Welche Fortbildungen können anerkannt werden?
1.6 Wie und wo finde ich anerkannte Fortbildungsangebote?
1.7 Was mache ich mit den Barcode-Etiketten?
1.8 Kann ich Fortbildungsbescheinigungen zu Veranstaltungen einreichen, welche von einer anderen Psychotherapeutenkammer bzw. einer anderen Heilberufekammer anerkannt wurden?
1.9 Können mir für den Besuch von nicht anerkannten Veranstaltungen im Nachhinein Fortbildungspunkte angerechnet werden?
1.10 Werden Veranstaltungen im Ausland anerkannt?
1.11 Wird von der PTK Bayern ein persönliches Fortbildungskonto geführt?
1.12 Besteht die Möglichkeit, überzählige Punkte, welche im vorhergehenden Fünfjahreszeitraum erworben wurden, in den nächsten zu übertragen?
1.13 Mir ist es nicht möglich, 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren zu erwerben. Kann ich den Fünfjahreszeitraum verlängern?
1.14

Was habe ich als Angestellte*r zu beachten?

 

2. Für Veranstalter*innen von Fortbildungen
2.1 Was ist der Unterschied zwischen Anerkennung und Akkreditierung?
2.2 Welche Vorteile bietet eine Akkreditierung?
2.3 Wie lange ist die Bearbeitungszeit für Anerkennungsanträge bzw. eine Akkreditierung?
2.4 Kann ich Fortbildungsveranstaltungen nachträglich anerkennen lassen?
2.5 Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungsantrag?
2.6 Welche Kategorien von Fortbildungsveranstaltungen gibt es? Wie werden Fortbildungsveranstaltungen bepunktet?
2.7

Was bedeutet Lernerfolgskontrolle und wie weise ich diese nach?

 

3. Fragen zu Qualitätszirkeln / Intervisionsgruppen / Supervision / Selbsterfahrung  
3.1 Wir sind ein Qualitätszirkel / eine Intervisionsgruppe - wie können wir unsere Gruppe anerkennen lassen?
3.2 Gibt es vorgegebene Gruppengrößen?
3.3 Erhalte ich bei einer Intervisionsgruppe QZ-Moderator*innen-Punkte?
3.4 Kann ich für Supervision / Selbsterfahrung Fortbildungspunkte erwerben?
3.5 Ich bin ein von einer Fachgesellschaft anerkannte*r Supervisor*in beziehungsweise Selbsterfahrungsleiter*in. – Wie werden meine Supervisionen beziehungsweise Selbsterfahrungen als Fortbildung anerkannt?  Wie kann ich mich als Supervisor*in beziehungsweise Selbsterfahrungsleiter*in akkreditieren lassen?
3.6 Werde ich mit der Akkreditierung als Supervisor*in zur Durchführung von Supervision für Ausbildungskandidaten*innen / für die Weiterbildung von Ärzten*innen befähigt?
   
4. Fragen zu Gutachter*in- / Dozenten*innen- / Autoren*innentätigkeit
4.1 Kann ich für meine Tätigkeit als Gutachter*in Fortbildungspunkte erhalten?
4.2 Ich bin Dozent*in an einem Institut. Erhalte ich für meine Dozierendentätigkeit Fortbildungspunkte?
4.3 Ich bin Autor*in eines Fachartikels / Fachbuches bzw. eines wissenschaftlichen Posters. Kann ich den Anerkennungsantrag nach Veröffentlichung stellen?

 

 

 

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