Psychotherapeutenkammer Bayern

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Wiederholungsantrag?

Ein „Erstantrag“ liegt vor, wenn es sich um die erstmalige Beantragung einer Veranstaltung handelt. Ein „Wiederholungsantrag“ ist dann zu stellen, wenn die Veranstaltung eine Wiederholung einer früheren von der PTK Bayern anerkannten Veranstaltung darstellt.

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