Die PTK Bayern führt gemäß § 10 Absatz 8 der Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut*innen sowie für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherpaut*innen Bayerns ein Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten mit der*dem zuständigen Weiterbildungsbefugten, aus dem sich der Umfang der Zulassung und Befugnis ergibt, sowie ein Verzeichnis der auf Eignung geprüften Personen für die Hinzuziehung als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in.