Psychotherapeutenkammer Bayern

Zugang zum elektronischen Formular, über das sich die Kammermitglieder für die Stimmabgabe in Form der Onlinewahl entscheiden können

Der Vorstand der PTK Bayern hat festgelegt, die Kammerwahl 2027 in der Form der hybriden Wahl durchzuführen.

Bei der hybriden Wahl ist die Stimmabgabe in Form der Briefwahl oder der Onlinewahl zulässig. Dabei geben die Kammermitglieder ihre Stimme grundsätzlich in Form der Briefwahl ab, es sei denn, sie haben sich für die Stimmabgabe in Form der Onlinewahl entschieden. Den wahlberechtigten Kammermitgliedern, die bis fünf Tage vor dem Versand der 1. Wahlbekanntmachung bei der PTK Bayern gemäß der Meldeordnung der PTK Bayern als Mitglied angemeldet sind, wird im Rahmen der 1. Wahlbekanntmachung über ein elektronisches Formular die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum Montag, den 19. Oktober 2026, für die Stimmabgabe in Form der Onlinewahl zu entscheiden.

Zugang zum elektronischen Formular

Für den Login benötigen Sie Ihre persönlichen Daten, die wir Ihnen im persönlichen Anschreiben zur 1. Wahlbekanntmachung zugesendet haben.

 

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