Psychotherapeutenkammer Bayern

Kooperationen (zur Ermächtigung nach Ärzte-ZV) für Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen

Mit der im Februar 2025 beschlossenen Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) wurde ein neuer Weg eröffnet, um die psychotherapeutische Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen nachhaltig zu verbessern. Psychotherapeut*innen können durch Kooperation mit spezialisierten Einrichtungen eine Ermächtigung erhalten und ihre Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. In dieser Anzeigenrubrik finden Sie Gesuche nach entsprechenden Kooperationspartner*innen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bptk.de/newsletter/1-2025/verbesserung-der-psychotherapeutischen-versorgung-vulnerabler-patientengruppen/

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