Psychotherapeutenkammer Bayern

Zusatzqualifizierungen: Informationen – Änderungen – Neuigkeiten

Die PTK Bayern hat aktuell einen neuen Menüpunkt „Zusatzqualifizierungen“ auf der Homepage eingerichtet. Hintergrund ist, dass die Kammer für ihre Mitglieder auf Antrag und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen verschiedene Bescheinigungen über absolvierte Zusatzqualifizierungen ausstellt. Dies betrifft derzeit die Gutachterrichtlinie Forensik und die Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Die hierfür notwendigen Informationen und Formulare haben wir nun auf der Homepage an dieser Stelle zusammengestellt.

Der Menüpunkt gliedert sich entsprechend der Bereiche in zwei Unterrubriken:

Informationen über die Fortbildungsrichtlinie zur gutachterlichen Tätigkeit im Bereich der Forensik für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen als forensische Sachverständige bzw. zum Antrag auf Anerkennung sind unter der entsprechenden Rubrik „Gutachterrichtlinie Forensik“ zu finden.
 
Ferner bescheinigt die PTK Bayern die Teilnahme an dem Curriculum zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren sowie die Erfüllung der übrigen SBPM-Standards. Informationen dazu befinden sich unter der Rubrik „Begutachtung psychotraumatisierter Menschen (SBPM)“.
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