Zusatzqualifizierung Gutachterrichtlinie Forensik
Die Kammer stellt für ihre Mitglieder auf Antrag und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Bescheinigungen über absolvierte Zusatzqualifizierungen aus. Dies betrifft die Gutachterrichtlinie Forensik.
Die Delegierten haben in der 19. Delegiertenversammlung die Fortbildungsrichtlinie zur gutachterlichen Tätigkeit im Bereich der Forensik (Forensik-RL) einstimmig angenommen wurde. Für die PTK Bayern war federführend Dr. Andreas Rose zuständig, Beauftragter der PTK Bayern für Forensik und Gutachterwesen.
Ein Infoblatt zur Antragstellung auf Anerkennung als forensische Sachverständige und Aufnahme in die Sachverständigenliste der Kammer finden Sie hier.
Die Liste der anerkannten Sachverständigen finden Sie hier.