Psychotherapeutenkammer Bayern

Zusatzbezeichnung

Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungseinrichtungen und wird durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Durch den Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.


Kammermitglieder, die vor Inkrafttreten der Weiterbildungsordnung eine in Inhalt und Umfang den Anforderungen der WBO PP / KJP entsprechende Qualifikation in diesen Bereichen erworben haben, erhalten auf Antrag im Rahmen der Übergangsregelung die Anerkennung durch die Kammer, wenn die Weiterbildung gleichwertig ist.


Eine bei Inkrafttreten dieser Weiterbildungsordnung bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Weiterbildung kann, unter vollständiger oder teilweiser Anrechnung der bereits geleisteten Bestandteile, nach den Vorschriften dieser Weiterbildungsordnung abgeschlossen werden.


Näheres erfahren Sie unter den jeweiligen Weiterbildungsbereichen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare.


Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung und den Hinweisen in den Antragsformularen.
 

Klinische Neuropsychologie

Systemische Therapie

Spezielle Schmerzpsychotherapie

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

Sozialmedizin

Analytische Psychotherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Verhaltenstherapie

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