Psychotherapeutenkammer Bayern

Satzungsentwürfe mit der Möglichkeit zur Stellungnahme

Die PTK Bayern weist mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die satzungsgebende Delegiertenversammlung auf ihrer Internetseite auf geplante Satzungsänderungen hin. Dies geschieht gemäß Art. 65 S. 1 i. V. m. Art. 2 Absatz 5 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) vor dem Erlass oder der Änderung von Satzungen und anderen Normen der Selbstverwaltung, die die Berufsausübung beschränken können. Dazu wird ein Entwurf der geplanten Regelung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme veröffentlicht.

Falls Sie dazu eine Stellungnahme abgeben möchten, bitten wir diese möglichst an info@ptk-bayern.de zu senden.

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