Psychotherapeutenkammer Bayern

Weiterbildung Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen

Die Delegiertenversammlung der Kammer hat am 29. November 2023 eine neue Fassung der Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP / KJP) erlassen.

Durch eine Weiterbildung können in bestimmten Bereichen eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Diese Weiterbildungsordnung definiert für die Bereiche Klinische Neuropsychologie, Spezielle Psychotherapie bei Diabetes, Spezielle Schmerzpsychotherapie Sozialmedizin, Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie jeweils den Umfang und den Inhalt der Weiterbildung.

Die neu eingeführten Bereiche (Analytischen Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) befinden sich im Aufbau.

Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungseinrichtungen. Durch den Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.

 

Hier gelangen Sie zu den einzelnen Bereichen:

Zusatzbezeichnung

Klinische Neuropsychologie

Systemische Therapie

Spezielle Schmerzpsychotherapie

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

Sozialmedizin

Analytische Psychotherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Verhaltenstherapie

Weiterbildungsstätten und Befugte

Klinische Neuropsychologie

Systemische Therapie

Spezielle Schmerzpsychotherapie

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

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