Weiterbildung Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen
Die Delegiertenversammlung der Kammer hat am 18. Dezember 2014 eine Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (WBO PP / KJP) erlassen.
Durch eine Weiterbildung können in bestimmten Bereichen eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Diese Weiterbildungsordnung definiert für die Bereiche Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie, Spezielle Schmerzpsychotherapie und Sozialmedizin jeweils den Umfang und den Inhalt der Weiterbildung.
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungseinrichtungen. Durch den Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.
Hier gelangen Sie zu den einzelnen Bereichen: