Weiterbildung
Die Delegiertenversammlung der Kammer hat am 18. Dezember 2014 eine Weiterbildungsordnung erlassen.
Durch eine Weiterbildung können eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildungsordnung definiert für die Bereiche Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie und Gesprächspsychotherapie Umfang und Inhalt der Weiterbildung.
Die Weiterbildung erfolgt unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungseinrichtungen. Durch den Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.
Hier gelangen Sie zu den einzelnen Bereichen: