Psychotherapeutenkammer Bayern

Weiterbildungsstätten und Befugte

Die Weiterbildung erfolgt in von der Kammer zugelassenen Weiterbildungsstätten. Einzelne Institutionen können einen Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätten für die Weiterbildungsteile Praxis und/oder Theorie und/oder Selbsterfahrung bei der Kammer stellen. Die Anleitung und Umsetzung der Weiterbildung obliegt den weiterbildungsbefugten Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Darüber hinaus können durch die Weiterbildungsbefugten im Rahmen der unter ihrer Leitung durchgeführten Weiterbildung qualifizierte Dozent*innen, Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen hinzugezogen werden.


Die Anträge können als PDF-Dokumente am PC bearbeitet und anschließend ausgedruckt werden. Den ausgefüllten Antrag bitten wir unterschrieben mit den gegebenenfalls erforderlichen Anlagen bei der Kammer einzureichen. Für den Antrag auf Zulassung zur Weiterbildungsstätte steht zur näheren Beschreibung der Einrichtung zudem ein Word-Dokument als Anlage 1 zur Verfügung.


Näheres erfahren Sie unter den jeweiligen Weiterbildungsbereichen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare.


Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung und den Hinweisen in den Antragsformularen.
 

Klinische Neuropsychologie

Systemische Therapie

Spezielle Schmerzpsychotherapie

Spezielle Psychotherapie bei Diabetes

TypDokument/DateinameDateigröße
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten und ermächtigten Weiterbildungsbefugten
Stand Februar 2024
256.3 KB
VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964