Psychotherapeutenkammer Bayern

Weiterbildung Psychotherapeut*innen

Die Antragsunterlagen für Weiterbildungsstätten, Weiterbildungsbefugten und Supervisor*innen sowie Selbsterfahrungsleiter*innen für die Weiterbildung der Psychotherapeut*innen können Sie hier aufrufen.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Weiterbildung finden Sie in unseren FAQ hier.

Die Verzeichnisse der zugelassenen Weiterbildungsstätte mit der*dem zuständigen Weiterbildungsbefugten sowie der auf Eignung geprüften Personen für die Hinzuziehung als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in finden Sie hier.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Weiterbildung für die neue Berufsgruppe mit der Approbation als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“, die ein Studium nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der seit dem 1. September 2020 geltenden Fassung absolviert haben.

Im Anschluss an das Studium erfolgt in Vollzeit eine fünfjährige berufliche Weiterbildung, welche für die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeut*in“ qualifiziert. In dieser Zeit sind die Psychotherapeut*innen in einer regulären Anstellung tätig und absolvieren die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Inhalte. Hier erfolgt eine Spezialisierung in den Gebieten „Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“. Mit Abschluss der Weiterbildung wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“).

Die Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Bayerns wurde auf der 41. Delegiertenversammlung am 29. Juni 2022 verabschiedet. Diese ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Weiterbildungsordnung war, dass auf dem 38. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) im April 2021, auf dem 39. DPT im Dezember 2021 und auf dem 40. DPT im Mai 2022 die Muster-Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen (MWBO) mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Die aktuelle Fassung der MWBO kann auf der Seite der BPtK eingesehen werden.

Nachfolgend finden Sie zum Download die Weiterbildungsordnung, Informationen zur Weiterbildung für Studierende sowie für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten und weitere wichtige Regelungen und Grundlagen.

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