Psychotherapeutenkammer Bayern

Amtliche Verlautbarungen

Amtliche Verlautbarungen der Kammer ab dem Jahr 2020 werden ausschließlich auf der Internetseite der Kammer veröffentlicht (§ 1 Satz 4 der Satzung, Art. 17 Abs. 3 BayDiG). Die Verlautbarungen können auch in der Geschäftsstelle der Kammer eingesehen werden. Die amtlichen Verlautbarungen der Jahre bis einschließlich 2019 wurden im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

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