Allgemeines
Wahlbekanntmachungen
Wahlvorschlag
Die Unterlagen dienen derzeit nur der Vorbereitung (noch keine Einreichung möglich!) der Wahlvorschläge. Bitte beachten Sie, dass die Wahlvorschläge erst ab Freitag, den 27. November 2026, in Papierform oder über das elektronische Wahlmanagementsystem eingereicht werden können. Nähere Informationen hierzu finden Sie zu gegebener Zeit in den Wahlbekanntmachungen.
Bitte beachten Sie zudem, dass auch bei der Einreichung des Wahlvorschlags über das elektronische Wahlmanagementsystem das Deckblatt, die Bewerbererklärungen und die Unterstützerlisten persönlich unterschrieben und in Papierform eingereicht werden müssen.
Allgemeines
Einreichung in Papierform
Virtuelle Einreichung über das elektronische Wahlmanagementsystem
Wahlmittel
Wahlwerbung
Für Kammermitglieder, die einen Wahlvorschlag eingereicht haben, besteht nach Zulassung des Wahlvorschlags durch den Wahlausschuss die Möglichkeit, die Adressdaten für den Versand von Wahlwerbung anzufordern (§ 10 WahlO) und ihren Wahlvorschlag online zu bewerben (§ 10a WahlO). Zur Vorbereitung stellen wir Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung.
Postalischer Versand von Wahlwerbung
Online-Wahlwerbung