Psychotherapeutenkammer Bayern

Wir sind ein Qualitätszirkel / eine Intervisionsgruppe - wie lasse ich unsere Gruppe anerkennen?

Hierzu muss ein Mitglied der Gruppe – stellvertretend für die ganze Gruppe – bei der PTK Bayern einen förmlichen Antrag stellen. Eine möglicherweise bestehende Anerkennung eines Qualitätszirkels durch eine Kassenärztliche Vereinigung hat mit der Anerkennung nach der Fortbildungsordnung nichts zu tun und ersetzt diese nicht. Das Antragsformular finden Sie unter Formulare / Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung.

Nach Bearbeitung des Antrags erhält der*die Antragsteller*in einen anerkennenden oder ablehnenden Bescheid. Eine ausgesprochene Anerkennung gilt –- vorbehaltlich Änderungen in der Gruppe -– jedenfalls bis auf Weiteres.

Die Gruppe führt selbständig ein Protokoll mit den wesentlichen Inhalten der Veranstaltung (Teilnehmerliste, Ort, Zeit, Thema). Die Protokolle sind aufzubewahren, allerdings bitten wir darum, diese nur auf ausdrückliche Nachfrage einzureichen.
Sollten Veränderungen in der Gruppe eintreten (z. B. Kreis der Teilnehmenden, Veranstaltungszeiten) bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, um den Fortbestand der Anerkennungsfähigkeit prüfen zu können.

Bitte beachten Sie, dass Fortbildungspunkte nur noch für den Besuch von anerkannten Gruppen erworben werden können.

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