Psychotherapeutenkammer Bayern

Was ist der Jahresnachweis, das Fortbildungszertifikat und die Bescheinigung zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung? Wann und wie erhalte ich das jeweilige Dokument?

Jahresnachweis:
Jahresnachweise dienen einem besseren Überblick über die bereits erworbenen und noch zu erwerbenden Fortbildungspunkte für die Mitglieder und einer gleichmäßigeren Verteilung des Verwaltungsaufwands für die Kammer.
Durch die Einreichung einer Jahresübersicht über die von Ihnen im zurückliegenden Jahreszeitraum erworbenen Fortbildungspunkte erhalten Sie von der Kammer einen Jahresnachweis über die von der Kammer Ihrem Fortbildungskonto angerechneten Fortbildungspunkte und die dadurch erreichte aktuelle Punktzahl auf Ihrem Fortbildungskonto. Hierzu tragen Sie die von Ihnen erworbenen Fortbildungspunkte in das Formular „Jahresübersicht“ ein. Die Nachweise hierüber fügen Sie in Kopie bei. Bei Einreichung von Jahresübersichten, die über den Jahres-Zeitraum plus einer 3-monatigen Einreichungsfrist, d.h. über die zurückliegenden 15 Monate hinausgehen, fällt pro Jahresnachweis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € an (vgl. Gebührensatzung Ziffer 2.04 der PTK Bayern). Aus Gründen des Solidarprinzips sollen die Verwaltungskosten, welche durch verspätete Einreichungen verursacht werden, nicht der Gesamtheit der Mitglieder auferlegt werden.
Sie können alle von Ihnen besuchten, anerkannten Fortbildungsveranstaltungen für den Jahresnachweis einbringen. Voraussetzung ist, dass die Fortbildungsveranstaltung von der PTK Bayern, von einer anderen Landespsychotherapeutenkammer oder einer anderen Heilberufekammer anerkannt worden ist. Sofern Veranstaltungen von einer anderen Kammer als der PTK Bayern anerkannt wurden, müssen diese dennoch auch der Fortbildungsordnung der PTK Bayern entsprechen.

Die Einreichung der absolvierten Fortbildungen in Form von Jahresübersichten ist Voraussetzung für die gebührenfreie Ausstellung eines Fortbildungszertifikates bzw. einer Fortbildungsbescheinigung.

Beispiele:     
Jahresübersicht 01.01.2020 bis 31.12.2020
Für eine gebührenfreie Bearbeitung dieses Nachweiszeitraums müsste die Jahresübersicht bis spätestens 31.03.2021 bei der PTK Bayern eingehen.

Jahresübersicht 01.07.2020 bis 30.06.2021
Für eine gebührenfreie Bearbeitung dieses Nachweiszeitraums müsste die Jahresübersicht bis spätestens 30.09.2021 bei der PTK Bayern eingehen.

 

Fortbildungszertifikat:
Das Fortbildungszertifikat bescheinigt die Erfüllung der Fortbildungspflicht (mindestens 250 Punkte in fünf Jahren).
 
Sie erhalten das Fortbildungszertifikat auf Antrag, soweit Sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachgewiesen haben.
Als Angestellte*r in einem Krankenhaus / einer Einrichtung im Sinne von § 108 SGB V können Sie durch das Fortbildungszertifikat der Kammer auch den Nachweis über die Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Fortbildungspflicht nach § 136b SGB V führen.
Die entsprechenden Antragsformulare können Sie unter `Formulare zur Fortbildung´ herunterladen.

 

Fortbildungsbescheinigung:
Als Vertragspsychotherapeut*in können Sie mit der Fortbildungsbescheinigung den Nachweis über die Erfüllung Ihrer sozialrechtlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erbringen (mindestens 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren).

Der Fortbildungsnachweis wird erbracht, indem Sie diese Bescheinigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung einreichen.
Die Fortbildungsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag, soweit Sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte nachgewiesen haben.

 

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