Psychotherapeutenkammer Bayern

Ich bin ein*e von einer Fachgesellschaft anerkannte*r Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in. – Wie werden meine Supervisionen / Selbsterfahrungen als Fortbildung anerkannt? Wie kann ich mich als Supervisor*in / Selbsterfahrungsleiter*in akkreditieren lassen?

Sie müssen als Supervisor*in oder Selbsterfahrungsleiter*in einen Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung stellen. Dem Antrag müssen Sie eine Kopie Ihrer Anerkennung als Supervisor*in bzw. Selbsterfahrungsleiters*in durch einen Berufs- oder Fachverband oder -gesellschaft oder einer Anerkennung nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 PsychTh-AprV bzw. § 4 Abs. 3 und Abs. 4 KJPsych-AprV beilegen (vgl. hierzu das Antragsformular).

Wenn Sie sich als Supervisor*in und/oder Selbsterfahrungsleiter*in akkreditieren lassen wollen, müssen Sie einen Akkreditierungsantrag stellen und diesen mit den im Formular genannten Unterlagen einreichen. Mit erfolgter Akkreditierung entfällt das Erfordernis der Vorabanerkennung der von Ihnen angebotenen Supervisionen bzw. Selbsterfahrungen.

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