Psychotherapeutenkammer Bayern

Was ist der Unterschied zwischen Anerkennung und Akkreditierung?

Eine Anerkennung bezieht sich auf Veranstaltungen, eine Akkreditierung betrifft den*die Veranstalter*in.
Anerkennungen werden ausgesprochen für Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßige Gruppen (z. B. Intervisionsgruppen). Die Kriterien für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen richten sich nach der Fortbildungsordnung.

Akkreditierungen können ausgesprochen werden für Fortbildungsanbieter*innen, die drei Jahre fortlaufend anerkennungsfähige Fortbildungsveranstaltungen angeboten haben.

Die Akkreditierung bezieht sich nicht auf die einzelnen, von dem*der Akkreditierten durchgeführten Veranstaltungen. Zu deren Anerkennung muss grundsätzlich immer ein Antrag auf Anerkennung vorab gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen, welche von der PTK Bayern akkreditiert wurden. Diese müssen für die von ihnen durchgeführten Supervisionen / Selbsterfahrungen keine Anträge auf Anerkennung stellen, sondern können diese unter Angabe ihrer Akkreditierungsnummer das vorab mitgesandte personalisierte PTK-Formular verwenden. Supervisoren*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen können auch bereits unmittelbar nach ihrer Anerkennung als Supervisor*in oder Selbsterfahrungsleiter*in durch eine Fachgesellschaft oder ein Ausbildungsinstitut (s. 3.5) einen Antrag auf Akkreditierung stellen.
Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Anerkennung von Veranstaltungen und für den Akkreditierungsantrag unterschiedliche Formulare zu Verfügung stehen.
Informationen über Gebühren, die für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bzw. für die Akkreditierung von Fortbildungsanbieter*innen anfallen, können Sie der Gebührensatzung der PTK Bayern (Anlage Gebührenverzeichnis) entnehmen.

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