Mir ist es nicht möglich, 250 FoBi-Punkte in fünf Jahren zu erwerben. Kann ich den Fünfjahreszeitraum verlängern?
In bestimmten Fällen, z. B. im Falle von Schwangerschaft, Erziehungszeiten oder längerer Krankheit, kann der Fünfjahreszeitraum um die Dauer des Aussetzens der Berufstätigkeit auf Antrag verlängert werden. Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen. Für den Nachweis der Fortbildung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung kann nur für die Zeit des Ruhens der Zulassung die Frist verlängert werden. Wegen Einzelheiten hierzu wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung. Mitglieder, die als Angestellte in gemäß SGB V zugelassenen Krankenhäusern tätig sind, wenden sich bitte an ihre*n Arbeitgeber*in.