Psychotherapeutenkammer Bayern

Werde ich mit der Akkreditierung als Supervisor*in zur Durchführung von Supervision für Ausbildungskandidat*innen / für die Weiterbildung von Ärzt*innen befähigt?

Die Akkreditierung als Supervisor*in nach der Fortbildungsordnung der PTK Bayern betrifft ausschließlich die Anrechnung von Fortbildungspunkten durch die PTK Bayern für die durch den Akkreditierten angebotenen Supervisionen.

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