Psychotherapeutenkammer Bayern

Was ist 'Ausbildung'? Gibt es in der Ausbildung Fortbildungspunkte?

Ausbildung im Sinne dieser FAQ bezeichnet allein die Ausbildung zum*zur Psychologischen Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gemäß dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 gültigen Fassung. Für die Ausbildung sind der Gesetzgeber (PsychThG mit AprV), die Prüfungs- und Approbationsbehörden sowie die staatlich anerkannten Ausbildungsinstitute verantwortlich. Bitte beachten Sie auch die Übergangsfristen im Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15. November 2019.

  • Kann eine Ausbildungsveranstaltung anerkannte Fortbildung für Approbierte sein?
    Ja. Das Ausbildungsinstitut muss bei der Kammer die entsprechenden Anträge auf Anerkennung stellen.
  • Ich habe die Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in. Kann ich eine zusätzliche Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*in bzw. die Ergänzungsqualifikation zur fachlichen Befähigung zur Abrechnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die ich bei einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut absolviert habe, als Fortbildung anerkennen lassen?
    In der Regel ja (vorbehaltlich der Vorabanerkennung der Ausbildungsveranstaltung durch die Kammer).
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