Psychotherapeutenkammer Bayern

Deutscher Psychotherapeutentag schafft Grundlage für Gesetzesänderung zur Reform der Ausbildung

17. Mai 2010 - Einigung in der Ausbildungsreform: Auf dem 16. Deutschen Psychotherapeutentag, der am 8. Mai 2010 in Berlin stattfand, haben die Delegierten der Psychotherapeutenkammern den Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer beauftragt, sich auf Bundesebene für eine umfassende Novellierung des Psychotherapeutengesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Psychologische Psychotherapeut/inn/en (PP) und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en (KJP) einzusetzen. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach intensiver und teils auch kontroverser Diskussion dann von einer sehr großen Mehrheit der Delegierten bei wenigen Gegenstimmen getragen.

Unter dem Gesichtspunkt des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung ist ein einheitliches und hohes Niveau der Zugangsvoraussetzung erforderlich. Als Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung ist das Masterniveau in den spezifischen Zugangsstudiengängen vorgesehen. In den Hochschulen sollen einheitliche Kompetenzen vermittelt werden, die das Niveau der gegenwärtigen Eingangsqualifikation nicht unterschreiten und grundlegende Fachkenntnisse für die Ausbildung in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren beinhalten. Hierzu gehören Kenntnisse und Kompetenzen insbesondere aus der Psychologie und auch der (Sozial-)Pädagogik, in Klinischer Psychologie, in grundlegenden wissenschaftlichen Methoden und aus anderen Humanwissenschaften. Aus den zusammen 300 ECTS („European Credit Transfer and Accumulation System“: nach dem Bologna-Prozess europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen) umfassenden Bachelor- und Masterstudiengängen sind insgesamt mindestens 260 ECTS nach dem jetzt abgestimmten Vorschlag nachzuweisen. Den Text des Beschlusses zu Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der unteren Downloadliste.

Die Psychotherapeutenausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte führt zu einer einheitlichen Approbation als „Psychotherapeut“ und befugt alle Absolventen berufsrechtlich zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Im Rahmen der Psychotherapeutenausbildung wird allen Ausbildungsteilnehmern eine Grundqualifizierung für die Behandlung aller Altersgruppen vermittelt. Zusätzlich wählen die künftigen Psychotherapeut/inn/en einen Schwerpunkt mit einer vertieften Qualifizierung, die zum Erwerb der sozialrechtlich relevanten Fachkunde für die Behandlung von entweder Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen führt.
Der Deutsche Psychotherapeutentag kam darüber hinaus überein, eine neue „praktische Ausbildung“ gestalten zu wollen, die sich curricular aufgebaut unter Anleitung und Supervision aus psychotherapeutischer Behandlung in unterschiedlichen Settings (stationär, teilstationär und ambulant) zusammensetzt. Des Weiteren soll der Teil der praktischen Ausbildung, der in psychiatrischen Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen absolviert wird, im gegenwärtigen Umfang mit 1200 Stunden beibehalten werden. Die Beschlüsse fordern auch, dass Ausbildungsteilnehmer während ihrer Ausbildung unter Supervision oder Aufsicht auf eindeutiger rechtlicher Grundlage Patientinnen und Patienten psychotherapeutisch behandeln dürfen. Der Gesetzgeber soll hierfür verankern, dass die Ausbildungsteilnehmer für ihre Leistungen in der psychotherapeutischen Versorgung eine den vorliegenden akademischen Qualifikationen angemessene Vergütung erhalten. Den Text des Beschlusses zur gesamten Ausbildung finden Sie unten.

Mit den Beschlüssen des Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der Psychotherapieausbildung kann die Bundespsychotherapeutenkammer jetzt auf eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) hinwirken. Das klare Signal mit fest definierter inhaltlicher Positionierung des Deutschen Psychotherapeutentages ist dafür ein wesentlicher Schritt. Es wurde darüber hinaus eine Orientierung für die Umsetzung des gegenwärtigen Gesetzes geschaffen. Damit ist die Grundlage dafür gelegt, dass es auch zukünftig genügend Nachwuchs an qualifizierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geben wird.

PTK Bayern

TypDokument/DateinameDateigröße
Beschlussvorlage Zugangsvoraussetzungen 128.7 KB
Beschlussvorlage zur gesamten Ausbildung 43.1 KB
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