Melcop informierte, dass das differenzierte Versorgungskonzept der BPtK (April 2014) für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit großem Interesse von u. a. Krankenkassen und den Gesundheitsministerien im Bund und den Ländern sowie von den Kammermitgliedern aufgenommen worden sei. Was die Krisenversorgung angehe, so habe das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege innerhalb des Expertenkreises Psychiatrie eine neue AG Krisenversorgung unter Mitwirkung der PTK Bayern eingerichtet.
Die Diskussionen um die geplanten Änderungen des Pauschalisierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) werden weiter intensiv geführt. Ende April haben sich die Koalitionsfraktionen zumindest darauf verständigt, die Optionsphase beim PEPP zur Vergütung stationärer und teil-stationärer Leistungen um zwei Jahre bis zum 31.12.2016 zu verlängern. Der Gesetzgeber habe den G-BA beauftragt, neue Empfehlungen zu den Personalstandards in der Psychiatrie und Psychosomatik zu entwickeln. Die BPtK fordere, diese Standards trotz der Verlängerung der Optionsphase, wie bisher geplant, bis 2017 zu erarbeiten und diese dann verbindlich einzuführen. Darüber hinaus wurde die Degression von Tagespauschalen in Abhängigkeit von der Länge des Krankenhausaufenthaltes korrigiert. Damit sei einer der größten Kritikpunkte an den PEPP-Versionen 2013 und 2014 aufgegriffen und berücksichtigt worden. Die Kammer werde auch die Gespräche mit Sprechern der Direktoren psychiatrischer Kliniken fortsetzen. Im Fokus werde hier der Austausch über die Rolle und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen zur Rolle unserer Berufsgruppen in den Kliniken stehen.
Melcop betonte auch die anhaltende Problematik der deutlich zu niedrigen Honorare und Einkünfte. Seit mehr als fünf Jahren warteten die Psychotherapeut/innen im Rahmen der Kassenärztlichen Vereinigung auf eine wahrnehmbare Anhebung ihrer Honorare. Das durchschnittliche Einkommen unseres Berufsstandes liege bei annährend gleicher Arbeitszeit nicht annähernd auf dem Niveau eines durchschnittlichen Facharzteinkommens. Für die in Kliniken angestellten Kammermitglieder gehe es darum, sie zu motivieren, sich mit Hilfe der Gewerkschaften für bessere Tarifverträge, höhere Haustarife oder individuelle Gehaltsvereinbarungen einzusetzen. Die erforderliche Honorar- bzw. Vergütungsangleichung werde auch weiterhin durch kontinuierliche Lobbyarbeit in Richtung Gesundheitspolitik, Gesundheitsministerium, der Kassen und der KVB konsequent angemahnt.
In Bezug auf die Zugangsstudiengänge zur Ausbildung teilte Melcop mit, dass die Kammer Approbationsbehörden auf Anfrage zu fachlich unklaren Bezeichnungen bei diversen Studienabschlüssen berate. Grundproblem seien jedoch insgesamt die unzutreffenden und dringend reformbedürftigen Formulierungen im Psychotherapeutengesetz. Die erforderlichen inhaltlichen Anforderungen an die akademischen Studiengänge müssten im Rahmen der anstehenden Reform eindeutig festgelegt werden. In diesem Zusammenhang erläuterte Melcop die Festlegung des Gesundheitsministeriums, nach der Lehramtsabsolventen ab Herbst 2014 nicht mehr zur KJP-Ausbildung zugelassen werden können. Die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken hätten die Ausbildungsinstitute entsprechend informiert. Im Rahmen des Treffens mit den Sprecher/innen der Ausbildungsinstitute sei deutlich geworden, dass alle Beteiligten unter den Unklarheiten der bestehenden Regelungen der Zugangsbedingungen litten.
Ein Überblick über die aktuellen vielfältigen Aufgaben der Rechts- und Fortbildungsabteilung rundete den Bericht des Vorstands ab. Die Mitglieder-Foren, welche die Kammer in Würzburg, Regensburg, Nürnberg und München organisiert hat, seien bei den zahlreichen Teilnehmer/innen auf großes Interesse gestoßen. Die Diskussionen mit den Mitgliedern hätten in angenehmer Atmosphäre stattgefunden.
Im Rahmen der Aussprache des Vorstandsberichts diskutierten die Delegierten u. a. die Einführung der Akutsprechstunden und deren Honorierung. Es wurde klar, dass die Akutsprechstunden nicht zu Lasten der probatorischen Sitzungen und des erforderlichen Umfangs von regulären psychotherapeutischen Behandlungen gehen sollten.
Weitere Berichte
Nach dem Vorstandsbericht wurde aus den Ausschüssen der Kammer für Fortbildung (Thomas Stadler), psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Willi Strobl), Weiterbildungsordnung (Dr. Herbert Ühlein) sowie aus der Kommission für Psychotherapie in Institutionen (Dr. Maria Gavranidou) berichtet.
Danach informierten die satzungsgemäßen Vertreter der Hochschulen (Prof. Angelika Weber), der Ausbildungsinstitute (Dr. Christoph Kröger) sowie der Psychotherapeut/innen in Ausbildung (Ariane Heeper) über ihre Tätigkeit.