Psychotherapeutenkammer Bayern

Bericht zur 24. Delegiertenversammlung am 2. Juli 2014: Innovationen in der psychotherapeutischen Versorgung und Ausbildungsreform überfällig, Neufassung der Berufsordnung und Verfahrensordnung für „Beratung von Patienten in Psychotherapie“ beschlossen

Im Fokus des Vorstandsberichts stand die psychotherapeutische Versorgung der Patient/innen. Kammerpräsident Nikolaus Melcop referierte zunächst grundsätzliche Überlegungen zu Tendenzen in der Politik, auch in der Gesundheitsversorgung das Sparen deutlich höher zu gewichten als die Förderung von Innovation. Krankenkassen werde dabei ganz maßgeblich vom Gesetzgeber die Funktion von Ausgabenbremsern zugewiesen. Mit der Einrichtung neuer Zulassungen in ländlichen Gebieten sei hier jedoch zumindest ein kleiner entgegengesetzter Impuls gesetzt worden, dem aber weitere unbedingt folgen müssten.

Er berichtete, dass zusätzliche vertragspsychotherapeutische Zulassungen, die durch die Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie ermöglicht wurden, mittlerweile weitgehend vergeben seien. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anrechnung von Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) auf die Bedarfsplanung im Bereich der Psychotherapie drohe nun jedoch die Gefahr, dass auch in Bayern Stellen für die Niederlassung wieder verloren gehen. Ermächtige Psychotherapeut/innen und Ärzt/innen, die in PIA oder sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) tätig sind, sollen demnach bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) habe federführend diesen Beschluss beim Bundesgesundheitsministerium beanstandet, der Proteste in der gesamten Psychotherapeutenschaft ausgelöst hat.

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop präsentierte den Vorstandsbericht. (Foto: Johannes Schuster)
Im Rahmen der regionalen Mitwirkung an der psychotherapeutischen Versorgung haben Vertreter/innen der Kammer an regionalen Gesundheitskonferenzen (Landkreisarbeitsgruppen) des regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern in Traunstein, Regensburg, Altötting, Bad Reichenhall und Mühldorf im Zeitraum von Dezember 2013 bis Juni 2014 teilgenommen. Zuvor war die Kammer schon in vielen regionalen Gesundheitskonferenzen in ganz Bayern beteiligt. Auch wenn es bei allen Veranstaltungen vor allem um die hausärztliche Versorgung ging, so habe die Kammer auf die besondere Situation der psychotherapeutischen Versorgung hinweisen können.
Die 24. Delegiertenversammlung wurde von Klemens Funk und Elisabeth Gerz-Fischer geleitet. (Foto: Johannes Schuster)

Melcop informierte, dass das differenzierte Versorgungskonzept der BPtK (April 2014) für Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit großem Interesse von u. a. Krankenkassen und den Gesundheitsministerien im Bund und den Ländern sowie von den Kammermitgliedern aufgenommen worden sei. Was die Krisenversorgung angehe, so habe das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege innerhalb des Expertenkreises Psychiatrie eine neue AG Krisenversorgung unter Mitwirkung der PTK Bayern eingerichtet.

Die Diskussionen um die geplanten Änderungen des Pauschalisierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) werden weiter intensiv geführt. Ende April haben sich die Koalitionsfraktionen zumindest darauf verständigt, die Optionsphase beim PEPP zur Vergütung stationärer und teil-stationärer Leistungen um zwei Jahre bis zum 31.12.2016 zu verlängern. Der Gesetzgeber habe den G-BA beauftragt, neue Empfehlungen zu den Personalstandards in der Psychiatrie und Psychosomatik zu entwickeln. Die BPtK fordere, diese Standards trotz der Verlängerung der Optionsphase, wie bisher geplant, bis 2017 zu erarbeiten und diese dann verbindlich einzuführen. Darüber hinaus wurde die Degression von Tagespauschalen in Abhängigkeit von der Länge des Krankenhausaufenthaltes korrigiert. Damit sei einer der größten Kritikpunkte an den PEPP-Versionen 2013 und 2014 aufgegriffen und berücksichtigt worden. Die Kammer werde auch die Gespräche mit Sprechern der Direktoren psychiatrischer Kliniken fortsetzen. Im Fokus werde hier der Austausch über die Rolle und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen zur Rolle unserer Berufsgruppen in den Kliniken stehen.

Melcop betonte auch die anhaltende Problematik der deutlich zu niedrigen Honorare und Einkünfte. Seit mehr als fünf Jahren warteten die Psychotherapeut/innen im Rahmen der Kassenärztlichen Vereinigung auf eine wahrnehmbare Anhebung ihrer Honorare. Das durchschnittliche Einkommen unseres Berufsstandes liege bei annährend gleicher Arbeitszeit nicht annähernd auf dem Niveau eines durchschnittlichen Facharzteinkommens. Für die in Kliniken angestellten Kammermitglieder gehe es darum, sie zu motivieren, sich mit Hilfe der Gewerkschaften für bessere Tarifverträge, höhere Haustarife oder individuelle Gehaltsvereinbarungen einzusetzen. Die erforderliche Honorar- bzw. Vergütungsangleichung werde auch weiterhin durch kontinuierliche Lobbyarbeit in Richtung Gesundheitspolitik, Gesundheitsministerium, der Kassen und der KVB konsequent angemahnt.
 
In Bezug auf die Zugangsstudiengänge zur Ausbildung teilte Melcop mit, dass die Kammer Approbationsbehörden auf Anfrage zu fachlich unklaren Bezeichnungen bei diversen Studienabschlüssen berate. Grundproblem seien jedoch insgesamt die unzutreffenden und dringend reformbedürftigen Formulierungen im Psychotherapeutengesetz. Die erforderlichen inhaltlichen Anforderungen an die akademischen Studiengänge müssten im Rahmen der anstehenden Reform eindeutig festgelegt werden. In diesem Zusammenhang erläuterte Melcop die Festlegung des Gesundheitsministeriums, nach der Lehramtsabsolventen ab Herbst 2014 nicht mehr zur KJP-Ausbildung zugelassen werden können. Die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken hätten die Ausbildungsinstitute entsprechend informiert. Im Rahmen des Treffens mit den Sprecher/innen der Ausbildungsinstitute sei deutlich geworden, dass alle Beteiligten unter den Unklarheiten der bestehenden Regelungen der Zugangsbedingungen litten.
 
Ein Überblick über die aktuellen vielfältigen Aufgaben der Rechts- und Fortbildungsabteilung rundete den Bericht des Vorstands ab. Die Mitglieder-Foren, welche die Kammer in Würzburg, Regensburg, Nürnberg und München organisiert hat, seien bei den zahlreichen Teilnehmer/innen auf großes Interesse gestoßen. Die Diskussionen mit den Mitgliedern hätten in angenehmer Atmosphäre stattgefunden.
 
Im Rahmen der Aussprache des Vorstandsberichts diskutierten die Delegierten u. a. die Einführung der Akutsprechstunden und deren Honorierung. Es wurde klar, dass die Akutsprechstunden nicht zu Lasten der probatorischen Sitzungen und des erforderlichen Umfangs von regulären psychotherapeutischen Behandlungen gehen sollten.
 

Weitere Berichte

Nach dem Vorstandsbericht wurde aus den Ausschüssen der Kammer für Fortbildung (Thomas Stadler), psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Willi Strobl), Weiterbildungsordnung (Dr. Herbert Ühlein) sowie aus der Kommission für Psychotherapie in Institutionen (Dr. Maria Gavranidou) berichtet.
 
Danach informierten die satzungsgemäßen Vertreter der Hochschulen (Prof. Angelika Weber), der Ausbildungsinstitute (Dr. Christoph Kröger) sowie der Psychotherapeut/innen in Ausbildung (Ariane Heeper) über ihre Tätigkeit.
Ariane Heeper, seit März 2014 Sprecherin der Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie in der Delegiertenversammlung.(Foto: Johannes Schuster)

Novellierung der Berufsordnung einstimmig beschlossen

Ausgehend von der Grundsatzentscheidung des Ausschusses für Berufsordnung, sich bei der Novellierung der Berufsordnung an der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer zu orientieren, stellte Dr. Jürgen Thorwart die vom Ausschuss vorgenommenen Änderungen gegenüber der Musterberufsordnung vor.
Dr. Jürgen Thorwart, Mitglied des Ausschusses für Berufsordnung, erläuterte die Neufassungen der Berufsordnung. (Foto: Johannes Schuster)

Änderungen und Ergänzungen erfolgten u. a. in den Bereichen Sorgfaltspflichten, Abstinenz, Schweigepflicht, Einsichtnahme in die Patientenakte, Honorierung und Abrechnung. Nach lebhafter und engagierter Diskussion und Abstimmung über einige Änderungsanträge beschloss die Delegiertenversammlung einstimmig die neue Berufsordnung. 

Jahresabschluss 2013 einstimmig angenommen, Vorstand entlastet

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte detailliert den Jahresabschluss für das Jahr 2013, ging auf die Rücklagen und Rückstellungen ein und verwies auf mögliche Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der Kammer ab 2015. Nach der Stellungnahme von Rudolf Bittner, Finanzausschuss, wurde der Jahresabschluss 2013 durch die Delegiertenversammlung angenommen und der Vorstand entlastet.
Vizepräsident Peter Lehndorfer stellte den Jahresabschluss 2013 vor.(Foto: Johannes Schuster)
Die Delegierten nahmen den Jahresabschluss 2013 einstimmig an. (Foto: Johannes Schuster)

Versorgungswerk: Delegierte stimmen über Vertreter/innen für den Verwaltungsrat ab 

Dr. Nikolaus Melcop machte anhand der Zahlen und Fakten der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) die stabile Lage des Versorgungswerkes vor dem Hintergrund der Finanz- und Eurokrise sowie der Niedrigzinsphase deutlich. Das bisherige individuelle Anwartschaftsdeckungsverfahren habe sich zwar in der Vergangenheit bei stetigen Zinsüberschüssen als ein geeignetes Finanzierungssystem erwiesen; es erlaube dem Versorgungswerk allerdings nicht, auf eine längere Phase niedriger Zinsen angemessen flexibel zu reagieren. Um die Risikotragfähigkeit auch weiterhin zu sichern, habe der Verwaltungsrat der BIngPPV entschieden, das bisherige Anwartschaftsdeckungsverfahren um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens zu erweitern. Diese Modifizierung des Finanzierungssystems habe den Vorteil, dass im unwahrscheinlichen aber nicht komplett auszuschließenden Fall des Eintretens von negativen finanziellen Extremszenarien einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel die Kürzung von Renten, die zur Schaffung der Risikotragfähigkeit notwendig wären, vermieden werden könnten.
 
Nach Ablauf der Amtsperiode des Verwaltungsrates der BIngPPV sind Neubenennungen notwendig geworden. Die Delegierten nominierten als Kammervertreter Dr. Herbert Ühlein, Dr. Nikolaus Melcop und Gerda B. Gradl. Als Stellvertreter/innen wurden benannt: Benedikt Waldherr, Dr. Anke Pielsticker und Dr. Andreas Rose. Diese Personen sollen für den Verwaltungsrat der BIngPPV vorgeschlagen werden und werden vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren ernannt.
 

Zukunft der Psychotherapeutenausbildung: Entscheidung dringend notwendig

Vor dem Hintergrund der jahrelangen Diskussionen um ein Ausbildungskonzept erläuterte Dr. Nikolaus Melcop zunächst die Risiken, falls alles so bliebe wie derzeit: Ein Absinken des akademischen Niveaus, undefinierte Zugangsstudiengänge, mangelnde oder fehlende Vergütung in der Ausbildung, keine Position im System auf Facharztniveau, ein Verfall von Honoraren sowie eine Gefährdung der Instituteausbildung und Patientenversorgung wären die Folgen. Die AG „Zukunft der Ausbildung“ des Länderrats und des Vorstands der Bundespsychotherapeutenkammer (Sprecher: Dr. Nikolaus Melcop, Michael Krenz, Präsident der PTK Berlin, und Prof. Rainer Richter, Präsident BPtK) habe unter Einbindung aller Landeskammern, Hochschulen, Fachverbänden und Verbänden der Ausbildungsstätten, Berufsverbänden, Ausbildungsteilnehmer/innen, Gesundheitsministerien (Bund und Länder)und Wissenschaftsministerien eine Definition des Berufsbildes, ein Kompetenzprofil der künftigen Psychotherapeut/innen und Mindestanforderungen an eine Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) erstellt, die kontinuierlich weiterentwickelt würden. Melcop berichtete über den 24. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT, 17.05.2014), auf dem ausführlich über die Zukunft der Ausbildung diskutiert, jedoch noch keine klare Festlegung auf ein konkretes angestrebtes Reformszenario vorgenommen worden sei. Auf der Grundlage des Berufsbilds, des Kompetenzprofils und der Mindestanforderungen müssten jetzt mit Fachgesellschaften (Instituten) und Hochschulen die Inhalte zukünftiger Qualifizierungsstufen weiter diskutiert und entwickelt werden. Weiterhin müssten die Realisierungsmöglichkeiten mit der Politik und Verwaltung (Gesundheits- und Wissenschaftsministerien) geklärt werden. Die Profession müsse sich möglichst rasch zu den Reformszenarien positionieren. Erst danach könne das Gesetzgebungsverfahren vom Bundesgesundheitsministerium in Gang gebracht werden. Zusätzlich habe die AG „Zukunft der Ausbildung“ die Delegierten des 25. DPT zu einer Informationsveranstaltung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung nach Berlin eingeladen. Damit solle möglichst allen Delegierten parallel zu den in den Landespsychotherapeutenkammern und in den Berufs- und Fachverbänden laufenden Debatten rechtzeitig vor dem 25. DPT die Gelegenheit zu einer gemeinsamen Sachstandsklärung über den Reformbedarf und die Reformoptionen gegeben werden. Melcop betonte abschließend, wie wichtig es sei, auf dem 25. DPT am 15.11.2014 in München klare Beschlüsse zu Inhalten der angestrebten Reform zu fassen.
 

Verfahrensordnung der „Beratung von Patienten in Psychotherapie“ beschlossen

Auf der 23. DV am 24.10.2013 beauftragten die Delegierten den Vorstand, bis zur nächsten DV (02.07.2014) eine Satzungsregelung vorzubereiten, die es ermöglicht, die erarbeitete Konzeption eines niedrigschwelligen Beratungsangebotes für Psychotherapiepatient/innen als eigenständiges Angebot der Kammer umzusetzen. Unabhängig davon werde weiterhin angestrebt, ein externes und von der Kammer unabhängiges Beratungsangebot einzurichten. Vorstandsmitglied Birgit Gorgas stellte den Delegierten nun den Entwurf einer Verfahrensordnung vor, die die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der „Beratung von Patienten in Psychotherapie“ regelt. Nach dem Beschluss eines schriftlichen Änderungsantrags und Diskussion wurde die Verfahrensordnung von den Delegierten einstimmig beschlossen. Somit kann der Vorstand nun die Umsetzung der Beratung aufnehmen wie etwa die Benennung der Berater/innen oder die Organisation der Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail.
Vorstandsmitglied Birgit Gorgas informierte über den Entwurf einer Verfahrensordnung der „Beratung von Patienten in Psychotherapie“ (Foto: Johannes Schuster)

Befragung der angestellten Mitglieder der Psychotherapeutenkammern – Ergebnis für die PTK Bayern

Vorstandsmitglied Priv.-Doz. Dr. Heiner Vogel präsentierte eine erste Auswertung der bayerischen Daten aus der bundesweiten Angestelltenbefragung, die im Frühjahr 2013 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zeigten für Bayern ähnliche Verteilungsmuster wie sie für alle Kammern gefunden worden seien: von den 709 Antwortenden aus Bayern seien 37,4 % in Krankenhäusern (überwiegend Psychiatrie) beschäftigt, 20,7 % in der Jugendhilfe (einschl. Erziehungsberatung), 12,1 % in der Rehabilitation, 8,2 % in (sonstigen) Beratungsstellen. 81,9 % der Antwortenden verfügten über eine Approbation als PP, 11,8 % als KJP; darunter seien 6,2% mit einer Doppelapprobation. 51,9 % haben eine Vollzeitstelle. 27,9 % haben neben der Angestelltentätigkeit noch eine selbstständige Tätigkeit. 80 % gaben an, dass bei ihnen die Approbation keinen Einfluss auf die Vergütung habe oder hatte. Eine Leitungsfunktion wirke sich bei 50 % auf die Vergütung aus. Der Aussage „Ich bin mit meiner Arbeit zufrieden“ stimmten bereichsübergreifend 32,7 % „voll und ganz“ und 54,3 % „eher“ zu. Mit ihrem Einkommen seien 64,4 % zufrieden. In Krankenhäusern erhielten Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie in 18,8% der Fälle keine Vergütung, in 69,2% lediglich eine Praktikumsvergütung. Leitungsfunktionen haben Kammermitglieder in erster Linie in Beratungsstellen (41,1 %) und in der Jugendhilfe/Erziehungsberatung (23,9 %) inne. In Reha-Einrichtungen hingegen 11,5 % und in Krankenhäusern nur 6,4 %.

Vorstandsmitglied Priv.-Doz. Dr. Heiner Vogel zeigte ausgewählte Ergebnisse der Angestelltenbefragung 2013. (Foto: Johannes Schuster)

Vogel kündigte an, im Laufe des Jahres vertiefende Auswertungen vorzunehmen, um gemeinsam mit der Kommission Psychotherapie in Institutionen Problemfelder zu analysieren und Handlungsbedarfe ableiten zu können.

PTK Bayern
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