Psychotherapeutenkammer Bayern

27. Delegiertenversammlung: Psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen, Weiterbildung und Reform der Ausbildung

Im Bericht des Vorstands zur 27. Delegiertenversammlung am 3.12.2015 ging Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop zunächst auf die Notwendigkeit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Flüchtlingen ein. Eine wichtige Forderung der Psychotherapeutenkammern wurde zwischenzeitlich vom Bundesgesetzgeber umgesetzt, indem die Zulassungsausschüsse gesetzlich verpflichtet wurden, Ermächtigungen zur psychotherapeutischen Behandlung von Flüchtlingen zu erteilen. Weitere Forderungen des Berufsstandes sind in dem Modellprojekt zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der Bundesärztekammer (BÄK) enthalten, mit dem sowohl ein Pool von Sprachmittlern gebildet als auch die psychotherapeutische Versorgung insgesamt verbessert werden soll. Im Rahmen eines Gesprächs von Ministerpräsident Horst Seehofer mit Vertretern des bayerischen Gesundheitswesens, bei dem es im Beisein der Sozialministerin Emilia Müller und der Gesundheitsministerin Melanie Huml um die medizinische Versorgung von Asylbewerber/innen ging, hat Nikolaus Melcop aus Sicht der Kammer die Bedeutung psychischer Erkrankungen, den Bedarf an fachspezifischer Diagnostik und psychotherapeutischer Versorgung eingebracht. Auf die Bitte des Bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP), Kammermitglieder zu nennen, die bereit sind, Gutachten über das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung bei Flüchtlingen zu erstellen, konnten dem Ministerium 90 Kammermitglieder mitgeteilt werden. Das Interesse der Kammermitglieder an Fortbildungsveranstaltungen in diesem Bereich ist erheblich gewachsen.
 

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop präsentierte den Bericht des Vorstands und skizzierte den aktuellen Stand der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes. Foto: Johannes Schuster
Die 27. Delegiertenversammlung wurde von Klemens Funk geleitet. Foto: Johannes Schuster

Anlässlich der geplanten Neuregelungen zur Bedarfsplanung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ging Melcop auf die Notwendigkeit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen insgesamt ein. Für dieses Ziel wird sich die PTK Bayern auch im neuen gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V, das Empfehlungen zu sektorübergreifenden Versorgungsfragen abgeben kann, einsetzen. Auf regionaler Ebene wurden vom bayerischen Gesundheitsministerium auf Landkreisebene 24 Gesundheitsregionen plus initiiert, deren Hauptziel die Verbesserung der regionalen Gesundheitsvorsorge und Versorgung in Bayern ist. Der Kammer liegen derzeit Einladungen und Anfragen aus sechs Landkreisen vor, regionale Vertreter/innen für die betreffenden Regionen zu nennen. Der Vorstand hat Mitte Oktober nach persönlicher Rücksprache Psychotherapeuten/innen für diese sechs Gesundheitsregionen plus benannt.

Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 20.9.2015 zur Gestaltung der Honorare von Vertragspsychotherapeut/innen wird von der PTK Bayern als unzureichend und nicht angemessen kritisiert.

Für den Bereich der stationären Versorgung informierte Melcop über den aktuellen Stand der Diskussionen zur geplanten Einführung des Pauschalierten Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) und berichtete über die regelmäßigen Kontakte mit den ärztlichen Direktor/innen und Chefärzt/innen psychosomatischer und psychiatrischer Kliniken.

Melcop berichtete auch über den aktuellen Stand des geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG). Die Kammer wirkt im vom StMGP eingerichteten Runden Tisch und in zwei weiteren Arbeitsgruppen mit. Ein erster Gesetzentwurf des PsychKHG wird im Frühjahr 2016 erwartet.

Auf Europa bezogen informierte Melcop über die Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie und über die Binnenmarktstrategie der EU-Kommission, Regulierungshemmnisse für die grenzüberschreitende Erbringung von freiberuflichen Dienstleistungen abzubauen. Darüber hinaus berichtete er über das European Health Forum 2015 in Gastein, bei dem u. a. die fachgerechte Versorgung der psychisch kranken Flüchtlinge ein wichtiges Thema war. Der EU-Kommissar für Gesundheit, Andriukaitis, zeigte sich dort gegenüber Nikolaus Melcop in Bezug auf die Schwierigkeiten hinsichtlich angemessener psychotherapeutischer Versorgung informiert und offen für die Anliegen der Psychotherapeut/innen.

Im Rahmen des Jahresschwerpunktthemas 2015 des StMGP zum Thema „Kindergesundheit“ hat sich die Kammer an den Vorbereitungen beteiligt und Ende November 2015 die Veranstaltung „Cybermobbing – jeder kann etwas dagegen tun!“ organisiert. Das StMGP-Jahresschwerpunktthema 2016 wird die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sein. Auch hier arbeitet die Kammer in der Vorbereitungsgruppe aktiv mit.



Weiterbildungsordnung: Prüfungsausschüsse nehmen Arbeit auf, Erweiterung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO)

Vorstandsmitglied Dr. Anke Pielsticker berichtete über den Stand der Umsetzung der Weiterbildungsordnung in Bayern, die am 12.9.2015 in Kraft getreten ist. Nach einer Informationsveranstaltung für die nominierten Mitglieder der Prüfungsausschüsse Ende September 2015 hat der Vorstand Anfang Oktober 2015 die Ausschussmitglieder benannt und im Einvernehmen mit den Mitgliedern des jeweiligen Prüfungsausschusses die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bestimmt. Mittlerweile haben die ersten Sitzungen der Ausschüsse für Systemische Therapie, Gesprächspsychotherapie und Klinische Neuropsychologie stattgefunden. Bisher sind schon 42 Anträge auf die Zusatzbezeichnung gestellt worden.
 

Vorstandsmitglied Dr. Anke Pielsticker: „Die weitere Planung sieht jeweils drei bis vier Sitzungen der Prüfungsausschüsse pro Jahr vor.“ Foto: Johannes Schuster

Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel stellte für die Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK deren aktuellen Bericht über geeignete Weiterbildungsgänge für die psychotherapeutische Mitbehandlung körperlicher Erkrankungen vor. Die Kommission Zusatzqualifizierung war im November 2012 vom 21. Deutschen Psychotherapeutentag beauftragt worden, Bereiche zu identifizieren, die sich für Weiterbildungsgänge zur Erlangung einer Zusatzbezeichnung (zusätzlich zur Fachkunde im Verfahren) für die psychotherapeutische Mitbehandlung körperlicher Krankheiten eignen. Die Kommission identifizierte auf der Basis mehrerer Auswahlkriterien fünf Bereiche, die sich für Weiterbildungsgänge zur Erlangung einer Zusatzbezeichnung eignen: Palliativpsychotherapie, Psychotherapie bei Diabetes, Psychotherapie bei kardiologischen Erkrankungen, Psychotherapie bei onkologischen Erkrankungen, Schmerzpsychotherapie. Waldvogel benannte die Argumente, die für bzw. gegen die Einführung dieser Bereiche in die Weiterbildungsordnung vorgetragen werden. Ein auf dem letzten DPT u. a. von Anke Pielsticker eingebrachter Antrag, der sich für die Einführung dieser Bereiche in die Musterweiterbildungsordnung aussprach, konnte aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden.

Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel informierte über die Ergebnisse der Kommission „Zusatzqualifizierung“ der BPtK zur Weiterentwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung und präsentierte den aktuellen Vorschlag der Kommission „Neuberechnung der Delegiertensitze des Deutschen Psychotherapeutentags“. Foto: Johannes Schuster

Die Delegierten erörterten die Ergebnisse der Kommission in einer kontroversen Diskussion, in der insbesondere nochmals das Spannungsfeld zwischen Spezialisierungen und der Bedeutung der Approbation beleuchtet wurde. Dabei wurde auch erörtert, dass durch Regelungen im Rahmen der Weiterbildung der Berufsstand perspektivisch eventuell Einfluss auf die sozialrechtliche Anerkennung von Leistungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung nehmen könnte.

 

Haushaltsplan 2016 verabschiedet

Vizepräsident Peter Lehndorfer stellte den Delegierten auf der 27. DV (3.12.2015) den Haushaltsplan 2016 ausführlich dar. Der Haushaltsplan zeigt ein leicht positives Bilanzergebnis auf.
 

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte den Haushaltsplan 2016. Foto: Johannes Schuster

Nach intensiver Diskussion haben die Delegierten den Haushaltsplan 2016 einstimmig angenommen.

Einstimmige Annahme des Haushaltsplans 2016. Foto: Johannes Schuster

 

Reform der Ausbildung

Kammerpräsident Nikolaus Melcop und Vizepräsident Peter Lehndorfer informierten die Delegierten über die Planungen der Ausbildungsreform und den aktuellen Stand. Den Auftakt zur aktuellen Bereitschaft des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Reform jetzt in die Wege zu leiten, haben die Bundesdelegierten auf dem 25. DPT (15.11.2014) mit ihrem Beschluss gegeben, von der Politik zu fordern, die für die Weiterentwicklung von zukunftsfähigen Versorgungsstrukturen notwendige umfassende Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in dieser Legislaturperiode in Angriff zu nehmen. Das BMG hat zwischenzeitlich Reformeckpunkte für eine Novellierung des PsychThG für Anfang 2016 angekündigt.

Die Profession trat mit einer intensiven und konstruktiven Zusammenarbeit in der Bund-Länder-AG „Transition“, in der die Präsident/innen der Landeskammern und der Vorstand der BPtK die Reformschritte koordinieren sollen, in Aktion. Der Transitionsprozess hat in Kenntnis der Chancen und Risiken für im Bundesrat zustimmungsfähige Gesetzentwürfe insbesondere folgende Reformziele: Sicherung des Masterniveaus des akademischen Heilberufs; ein besseres Gerechtwerden der Breite und Vielfalt des Berufsbildes; Beendigung der schwierigen Verhältnisse für die Ausbildungsteilnehmer Psychotherapie (AtP/PiA) als fertige Akademiker mit dem Berufsziel Psychotherapeut/in.

Nach der wesentlichen Weichenstellung auf dem 25. DPT wurden auf dem 27. DPT (14.11.2015) den Bundesdelegierten Eckpunkte eines Approbationsstudiums sowie Eckpunkte der Weiterbildung (Katalog der kompetenzbasierten Ausbildungsziele) präsentiert. Die Diskussionen auf dem 27. DPT haben bestätigt, dass der DPT den Prozess mitträgt und weiter befördert. Der Vorstand und die Bund-Länder-AG „Transition“ werden das Projekt Transition auf der Grundlage des Beschlusses des 25. DPT, den bisher erarbeiteten Zwischenergebnissen sowie unter Berücksichtigung und Einbezug der Diskussionen des 27. DPT weiterführen.

In der Diskussion in der bayerischen Delegiertenversammlung wurden unterschiedliche Aspekte der geplanten Reform angesprochen, u. a.: Zugangsvoraussetzungen für das zukünftige Studium und Geschlechterverteilung, ausreichende Kapazitäten für den geplanten stationären Weiterbildungsteil, notwendige Verzahnung von stationärem, ambulantem und komplementärem Bereich und die Dauer der jeweiligen Weiterbildungsteile, die zukünftige Rolle der Ausbildungsinstitute sowie Fragen der Finanzierung.

 

Weitere Berichte

Des Weiteren wurde aus der Kommission für Psychotherapie in Institutionen (Dr. Christian Hartl) sowie aus den Ausschüssen der Kammer für Einsprüche (Angelika Rothkegel), Weiterbildungsordnung (Dr. Herbert Ühlein), Fortbildung (Thomas Stadler), Berufsordnung (Dr. Jürgen Thorwart), psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Gabriele Melcop) sowie den Prüfungsausschüssen (Gerhard Müller) berichtet.

Danach informierten die satzungsgemäßen Vertreter der Hochschulen (Prof. Angelika Weber), der Ausbildungsinstitute (Anna Peter) sowie der Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie (Dominik Schoeller) über ihre Tätigkeit.


Delegierte und Stellvertreter/innen für den Deutschen Psychotherapeutentag nachgewählt

Auf der 26. Delegiertenversammlung (18.6.2015) der PTK Bayern begrüßten die Delegierten Bestrebungen, die Anzahl der Delegierten der Deutschen Psychotherapeutentage (DPT) zu begrenzen. Vizepräsident Bruno Waldvogel stellte den Stand der Beratungen und den aktuellen Vorschlag der Kommission „Neuberechnung der Delegiertensitze des DPT“ vor. Die Kommission, die vom Länderrat eingesetzt wurde und in der die PTK Bayern von Vizepräsident Waldvogel vertreten wird, schlägt eine Begrenzung auf 120 Sitze vor. Die Sitzzuteilung soll nach der Methode Hare-Niemeyer auf Basis der Mitgliederzahlen der Landeskammern erfolgen. Alle Kammern sollen mindestens drei Sitze erhalten, bundeslandübergreifende Kammern sollen für jedes repräsentierte Bundesland drei Mindestsitze bekommen. Die durch die Mindestsitze ggf. erforderlichen zusätzlichen Sitze erhöhen die Obergrenze von 120 Sitzen auf insgesamt 128 Sitze. Für die PTK Bayern würde nach dem von der Kommission vorgeschlagenen Berechnungsmodell die Zahl der Sitze im DPT gegenüber dem Stand in 2015 gleich bleiben.

Das Ergebnis der Kommission bezüglich der Delegiertensitze des DPT wurde intensiv diskutiert und traf bei den Delegierten auf Zustimmung.

Aufgrund der weiter angestiegenen Zahl der Kammermitglieder steht der PTK Bayern für die Deutschen Psychotherapeutentage im Jahr 2016 ein zusätzlicher Sitz zu (18 statt bisher 17). Als 18. Bundesdelegierte wurde Agnes Mehl, zu ihrem 1. Stellvertreter Kamil Arslanalp gewählt. Als 2. Stellvertreterin von Andreas Rose wurde Angelika Fritz gewählt.

Die Übersicht zu den aktuellen Vertreterinnen und Vertreter der PTK Bayern beim DPT finden Sie hier.

Peter Dillig hat gegenüber dem Vorstand seinen Verzicht auf seinen Status als Delegierter der PTK Bayern bekannt gegeben und sich von der Delegiertenversammlung verabschiedet. Dr. Melcop dankte Herrn Dillig für sein langjähriges Engagement in der PTK Bayern. Für ihn rückt Agnes Mehl in die Delegiertenversammlung nach.
 

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