Psychotherapeutenkammer Bayern

28. Delegiertenversammlung: Umsetzung des Versorgungsstärkungsgesetzes, psychotherapeutische Hilfen für Geflüchtete, Reform von Aus- und Weiterbildung

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop skizzierte zu Beginn des Vorstandsberichts zur 28. Delegiertenversammlung am 12.5.2016 die wesentlichen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG), das am 1.8.2015 in Kraft getreten ist. Hinsichtlich der durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bis zum 30.6.2016 zu ändernden Psychotherapie-Richtlinie verwies Melcop auf die Forderungen des 28. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT, 23.4.2016), die auf der Homepage der BPtK nachzulesen sind. Wie die Regelungen zur Psychotherapie-Richtlinie genau aussehen werden, sei noch nicht bekannt.

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop präsentierte den Vorstandsbericht. Foto: Johannes Schuster
Die 28. Delegiertenversammlung wurde von Klemens Funk und Elisabeth Gerz-Fischer geleitet. Foto: Johannes Schuster

Dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) grundsätzlich nicht zu schwerwiegenden Erkrankungen gehört, die eine Abschiebung verhindern, war die Hauptkritik des Berufsstandes am Asylpaket II. Um die Versorgung psychisch kranker Geflüchteter verbessern zu können, wurde gemeinsam von BPtK und Bundesärztekammer (BÄK) ein Modellprojekt entwickelt. Dieses Projekt wird aktuell von der PTK Bayern in einen Arbeitsausschuss zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten, der vom Bayerischen Gesundheitsministerium (StMGP) geleitet wird, eingebracht.

Im Bereich der Versorgungsplanung hob Melcop u. a. die aktive Mitwirkung der Kammer im gemeinsamen Landesgremium § 90 a SGB V hervor. Hinsichtlich des Jahresschwerpunkts des StMGP zum Thema „Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen“ informierte Melcop über die wichtigsten Termine und Planungen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vorstandsberichts war der Einsatz der Psychotherapeutenkammern für gerechte Honorare. Die PTK Bayern hat das StMGP auf den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufmerksam gemacht, die BPtK hat mit den Vertreter/innen der Psychotherapeut/innen in den Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung erarbeitet.

Am Ende des Vorstandsberichts zeigte sich Nikolaus Melcop erfreut über die hohen Teilnehmerzahlen der Mitglieder-Foren in Würzburg (13.4.2016), Augsburg (27.4.2016) und Nürnberg (1.6.2016). Inklusive München haben sich insgesamt fast 400 Mitglieder für diese Veranstaltungen angemeldet. Großes Interesse hat es in den Diskussionen insbesondere zur Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten gegeben.

Zum Schluss skizzierte Nikolaus Melcop mögliche weitere Entwicklungen. Sehr großes Veränderungspotenzial gehe nach Ansicht von Melcop in der Zukunft von internetbasierten Angeboten aus. Bei diesem Thema sei es wichtig, darauf hinzuwirken, dass Ratsuchende auch beim Einsatz dieser Angebote immer die fachliche Beratung und Begleitung durch unsere Berufsgruppe in Anspruch nehmen können und bei Bedarf auch die notwendige psychotherapeutische Behandlung im persönlichen Kontakt erhalten.

Vorstandsmitglied Dr. Heiner Vogel erläuterte anschließend das Ergebnis der vielen Diskussionen um die Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). „PEPP“ in der ursprünglich geplanten Form wird nicht eingeführt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Mitte Februar 2016 als Ergebnis des strukturierten Dialogs mit Fachverbänden und weiteren Interessengruppen Eckpunkte zur Weiterentwicklung vorgelegt und will von den ursprünglich geplanten landeseinheitlichen diagnosebezogenen Tagesentgelten abrücken. Auch zukünftig sollen die Kliniken wie bisher klinikbezogene Budgets verhandeln können, jedoch auf Basis ihrer dokumentierten Leistungen und orientiert an Vergleichswerten anderer Kliniken. Der G-BA soll zudem bis 2020 verbindliche Personalstandards festlegen, die sich an Leitlinien orientieren und die dann von den Kliniken umzusetzen sind. Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Eckpunkte soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden und der verbindliche Umstieg auf das neue Entgeltsystem zum 1.1.2017 erfolgen. Entscheidend sei, so Vogel, im nächsten Schritt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), das derzeit noch die pauschalierte Vergütung enthält.

Dr. Heiner Vogel skizzierte in diesem Zusammenhang die Schwerpunkte des 4. Angestelltentags, der am 11.4.2016 in München stattgefunden hat. Vogel informierte die Delegierten zudem über die aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und nahm Bezug auf die im Rahmen des 28. DPT verabschiedete Resolution „Tarifliche Einordnung von Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen überfällig“. Die neu ausgehandelte Eingruppierungsordnung für den TVöD sei ein Kompromiss, der schmerze. Im Ergebnis gäbe es für viele Psychologische Psychotherapeut/innen keine finanziellen Vorteile. Auch weiterhin bestünde hinsichtlich des Gehalts ein drastischer Abstand zu den Fachärzt/innen. Darüber hinaus sei unklar, wann die Eingruppierung erneut verhandelt werden könne. 

 


 

Vorstandsmitglied Dr. Heiner Vogel ging im Bericht des Vorstands auf die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Eckpunkte zur Weiterentwicklung des PEPP ein. Foto: Johannes Schuster

Weitere Berichte

Nach dem Bericht von Dr. Christan Hartl aus der Kommission für Psychotherapie in Institutionen verabschiedeten die Delegierten eine Resolution „Unzureichende tarifliche Einordnung von Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen“, die Sie auf der Website der Kammer nachlesen können. Des Weiteren wurde aus den Ausschüssen der Kammer für Fortbildung (Barbara Sacher), psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Angelika Rothkegel) und Berufsordnung (Dr. Jürgen Thorwart) berichtet.

Danach informierten die satzungsgemäßen Vertreter der Hochschulen (Prof. Angelika Weber), der Ausbildungsinstitute (Dr. Christoph Kröger) sowie der Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie (Dominik Schoeller) über ihre Tätigkeit.
 


Weiterbildung: Delegierte beschließen zwei Anträge zur Änderung der Weiterbildungsordnung

Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel informierte die Delegierten über die Beschlüsse des 28. DPT (23.4.2016) zur Änderung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO). Der Vorstand der PTK Bayern stellte den Antrag, die von der Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK initiierten Änderungen der Musterweiterbildungsordnung auch in die Weiterbildungsordnung der PTK Bayern zu übernehmen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Verpflichtung der Weiterbildungsbefugten zur Fortbildung in den jeweiligen Bereichen und einige redaktionelle Anpassungen. Der Antrag des Vorstands wurde von den Delegierten nach teilweise kontroverser Diskussion über die Regelung einer bereichsspezifischen Fortbildungspflicht für Weiterbildungsbefugte mehrheitlich angenommen.

Weiterhin berichtete Waldvogel, der auch Sprecher der Kommission Zusatzqualifizierung auf Bundesebene ist, über die dem 28. DPT vorgelegten Ergebnisse der Kommission zur Frage der Einrichtung von Weiterbildungsgängen zur Psychotherapie bei körperlichen Erkrankungen. Die Kommission hat fünf Bereiche identifiziert, die für eine entsprechende Weiterbildung geeignet wären: Psychotherapie bei Diabetes, Psychotherapie bei kardiologischen Erkrankungen, Psychotherapie bei Krebserkrankungen, Palliativpsychotherapie und Schmerzpsychotherapie. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommission hat der DPT die Kommission beauftragt, einen Entwurf für die Erweiterung der MWBO um den Bereich „Psychotherapie bei Diabetes“ zu formulieren. Im Bereich „Psychotherapie bei Diabetes“ gibt es bereits detaillierte Leitlinien, gut etablierte Versorgungsangebote und ausreichende Erfahrungen zur Weiterbildung. Die Delegierten des DPT haben sich darauf verständigt, die Chancen und Risiken von Weiterbildungen in der Somatopsychotherapie zunächst in diesem Bereich zu erproben. Am 13.10.2016 wird die BPtK für die Bundesdelegierten eine Fachtagung zur „psychotherapeutischen Mitbehandlung körperlicher Krankheiten“ veranstalten. Im Rahmen der Fachtagung soll die Diskussion aufgegriffen werden, welche weiteren Bereiche aus dem Arbeitsfeld „Psychotherapeutische Mitbehandlung körperlicher Erkrankungen“ für die Erweiterung der MWBO vorgeschlagen werden können. In Bayern wird die Fortbildungsreihe zu diesem Thema am 15.10.2016 fortgesetzt. Informationen und Anmeldeformulare hierzu sind auf der Website der PTK-Bayern zu finden.
 

Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel erläuterte den ersten Antrag des Vorstands zur Änderung der Weiterbildungsordnung der PTK Bayern nach den von der Kommission Zusatzqualifizierung der BPtK initiierten Änderungen der Musterweiterbildungsordnung. Foto: Johannes Schuster
Vorstandsmitglied Dr. Anke Pielsticker stellte den zweiten Antrag des Vorstands zur Änderung der Weiterbildungsordnung der PTK Bayern vor. Foto: Johannes Schuster

Vorstandsmitglied Dr. Anke Pielsticker informierte über die Umsetzung der Weiterbildungsordnung in Bayern und ging nach der Präsentation der aktuellen Zahl der Anträge und bisher anerkannten Zusatzbezeichnungen auf die weitere Planung ein. Im Fokus stehen hierbei die Umsetzung der Verfahren zur Zulassung von Weiterbildungsstätten und die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen. Pro Jahr sind für die Prüfungsausschüsse in den drei Weiterbildungsbereichen Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie und Gesprächspsychotherapie jeweils drei bis vier Sitzungstermine vorgesehen. Die Umsetzung der Weiterbildungsordnung auf Bundesebene sei derzeit durch drei markante Faktoren gekennzeichnet: Bundesweit gibt es aktuell nach Ablauf der Übergangsregelungen in einigen Landeskammern nur noch wenig Neuanträge auf die Zusatzbezeichnung sowie wenig anerkannte Weiterbildungsstätten. Demgegenüber bestehe jedoch insbesondere für die Klinische Neuropsychologie ein hoher Versorgungsbedarf im ambulanten Bereich. Anke Pielsticker erläuterte daher einen zweiten Antrag des Kammervorstands. Im Kern geht es um eine Ergänzung im Abschnitt B. I. (Klinische Neuropsychologie) um eine weitere Ziffer, die gemäß § 3 Abs. 6 WBO die Anrechnung von Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalten regelt, die bereits während der Psychotherapeutenausbildung geleistet wurden. Mit der Schaffung einer Anrechnungsmöglichkeit soll der Zugang zur Weiterbildung im Bereich Klinische Neuropsychologie erleichtert werden. Nach intensiver, kontroverser Diskussion über die aktuelle Versorgungslage und die Besonderheiten der Weiterbildung in der Klinischen Neuropsychologie sowie dem Spannungsfeld zwischen der Wahrung des Charakters als Weiterbildung und einem verbesserten Zugang zu dem Weiterbildungsgang stimmten die Delegierten diesem Antrag mehrheitlich zu.

 

Jahresabschluss 2015 einstimmig angenommen, Vorstand und Geschäftsführung entlastet

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte detailliert den Jahresabschluss für das Jahr 2015.

Vizepräsident Peter Lehndorfer präsentierte die Daten und Fakten des Jahresabschlusses 2015. Foto: Johannes Schuster
Die Delegierten nahmen den Jahresabschluss 2015 einstimmig an. Foto: Johannes Schuster

Nach der Stellungnahme von Rudolf Bittner für den Finanzausschuss wurde der Jahresabschluss 2015 durch die Delegiertenversammlung diskutiert und dann einstimmig angenommen und der Vorstand sowie die Geschäftsführung entlastet.

 

Reform von Ausbildung und Weiterbildung (mit Bericht vom 28. Deutschen Psychotherapeutentag)

Nikolaus Melcop skizzierte, basierend auf dem Beschluss des 25. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT, 15.11.2014), das Modell „Studium mit Approbation und anschließender Weiterbildung“. Im Rahmen des Zeitplanes des Projektes Transition hat der Vorstand der BPtK im März 2016 die Details der Approbationsordnung, einen ersten Diskussionsvorschlag zu den Eckpunkten der Weiterbildung sowie Änderungsvorschläge zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes erarbeitet. Nach der Beratung in der Bund-Länder-AG „Transition“ wurde das Paket den professionsinternen Projektbeteiligten zur schriftlichen Stellungnahme vorgelegt. Die in der Bund-Länder-AG abgestimmten Papiere wurden den Bundesdelegierten auf dem 28. DPT (23.4.2016) präsentiert. Der Entwurf für die Novelle des Psychotherapeutengesetzes berücksichtigt vor dem Hintergrund der Legaldefinition Psychotherapeut/in die Breite und Entwicklungsoffenheit des Berufsbildes. Es soll auch zukünftig ein Gremium (Wissenschaftlicher Beirat) eingerichtet werden, das insbesondere über die wissenschaftliche Prüfung und Bewertung von psychotherapeutischen Verfahren und Methoden zu befinden hat. Hierbei sind die Kooperationsmöglichkeiten mit der Bundesärztekammer auszuloten. Melcop erläuterte des Weiteren den Entwurf zu den Details der Approbationsordnung.

Vizepräsident Peter Lehndorfer stellte den Entwurf für die Eckpunkte der Weiterbildung nach der Approbation vor und ging auf die Weiterbildungsziele und die Struktur der Weiterbildung ein. Darüber hinaus informierte er über zwei Expertisen zur Organisation und Finanzierung der Weiterbildung, die das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) und das Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed) im Auftrag der BPtK erstellen werden. Peter Lehndorfer informierte abschließend über den weiteren Zeitplan: Im Juni 2016 wird die BPtK einen Workshop und im Herbst ein Symposium zur Klärung von Betriebs- und Finanzierungsmodellen der Weiterbildung und ihren gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Für den Sommer 2016 hat das BMG einen Arbeitsentwurf zur Reform des Psychotherapeutengesetzes angekündigt. Im weiteren Verlauf wird die Bund-Länder-AG „Transition“ das Gesetzgebungsverfahren begleiten und Details der Weiterbildung entwickeln.
 

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