Dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) grundsätzlich nicht zu schwerwiegenden Erkrankungen gehört, die eine Abschiebung verhindern, war die Hauptkritik des Berufsstandes am Asylpaket II. Um die Versorgung psychisch kranker Geflüchteter verbessern zu können, wurde gemeinsam von BPtK und Bundesärztekammer (BÄK) ein Modellprojekt entwickelt. Dieses Projekt wird aktuell von der PTK Bayern in einen Arbeitsausschuss zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten, der vom Bayerischen Gesundheitsministerium (StMGP) geleitet wird, eingebracht.
Im Bereich der Versorgungsplanung hob Melcop u. a. die aktive Mitwirkung der Kammer im gemeinsamen Landesgremium § 90 a SGB V hervor. Hinsichtlich des Jahresschwerpunkts des StMGP zum Thema „Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen“ informierte Melcop über die wichtigsten Termine und Planungen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Vorstandsberichts war der Einsatz der Psychotherapeutenkammern für gerechte Honorare. Die PTK Bayern hat das StMGP auf den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufmerksam gemacht, die BPtK hat mit den Vertreter/innen der Psychotherapeut/innen in den Gremien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung erarbeitet.
Am Ende des Vorstandsberichts zeigte sich Nikolaus Melcop erfreut über die hohen Teilnehmerzahlen der Mitglieder-Foren in Würzburg (13.4.2016), Augsburg (27.4.2016) und Nürnberg (1.6.2016). Inklusive München haben sich insgesamt fast 400 Mitglieder für diese Veranstaltungen angemeldet. Großes Interesse hat es in den Diskussionen insbesondere zur Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten gegeben.
Zum Schluss skizzierte Nikolaus Melcop mögliche weitere Entwicklungen. Sehr großes Veränderungspotenzial gehe nach Ansicht von Melcop in der Zukunft von internetbasierten Angeboten aus. Bei diesem Thema sei es wichtig, darauf hinzuwirken, dass Ratsuchende auch beim Einsatz dieser Angebote immer die fachliche Beratung und Begleitung durch unsere Berufsgruppe in Anspruch nehmen können und bei Bedarf auch die notwendige psychotherapeutische Behandlung im persönlichen Kontakt erhalten.
Vorstandsmitglied Dr. Heiner Vogel erläuterte anschließend das Ergebnis der vielen Diskussionen um die Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). „PEPP“ in der ursprünglich geplanten Form wird nicht eingeführt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Mitte Februar 2016 als Ergebnis des strukturierten Dialogs mit Fachverbänden und weiteren Interessengruppen Eckpunkte zur Weiterentwicklung vorgelegt und will von den ursprünglich geplanten landeseinheitlichen diagnosebezogenen Tagesentgelten abrücken. Auch zukünftig sollen die Kliniken wie bisher klinikbezogene Budgets verhandeln können, jedoch auf Basis ihrer dokumentierten Leistungen und orientiert an Vergleichswerten anderer Kliniken. Der G-BA soll zudem bis 2020 verbindliche Personalstandards festlegen, die sich an Leitlinien orientieren und die dann von den Kliniken umzusetzen sind. Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Eckpunkte soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden und der verbindliche Umstieg auf das neue Entgeltsystem zum 1.1.2017 erfolgen. Entscheidend sei, so Vogel, im nächsten Schritt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), das derzeit noch die pauschalierte Vergütung enthält.
Dr. Heiner Vogel skizzierte in diesem Zusammenhang die Schwerpunkte des 4. Angestelltentags, der am 11.4.2016 in München stattgefunden hat. Vogel informierte die Delegierten zudem über die aktuellen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und nahm Bezug auf die im Rahmen des 28. DPT verabschiedete Resolution „Tarifliche Einordnung von Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen überfällig“. Die neu ausgehandelte Eingruppierungsordnung für den TVöD sei ein Kompromiss, der schmerze. Im Ergebnis gäbe es für viele Psychologische Psychotherapeut/innen keine finanziellen Vorteile. Auch weiterhin bestünde hinsichtlich des Gehalts ein drastischer Abstand zu den Fachärzt/innen. Darüber hinaus sei unklar, wann die Eingruppierung erneut verhandelt werden könne.