Psychotherapeutenkammer Bayern

Bericht über die 34. Delegiertenversammlung der PTK Bayern

Bei der 34. Delegiertenversammlung am 22. Mai 2019 forderten die Delegierten Ergänzungen bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung und sprachen sich dafür aus, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und dabei Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Kammerpräsident Nikolaus Melcop ging im Bericht des Vorstands u.a. detailliert auf die Folgen der Digitalisierung und auf die Novellierung der Bedarfsplanung ein. (Foto: Hiller)

Kammerpräsident Nikolaus Melcop legte im Vorstandsbericht einen Schwerpunkt auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Er rief dazu auf, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig einer Unterwanderung der Persönlichkeitsrechte durch den Datenmissbrauch großer Internetkonzerne engagiert entgegenzutreten. Für den Bereich der psychotherapeutischen Versorgung forderte er, dass Patient/innen vor der Nutzung digitaler Anwendungen in die Lage versetzt werden müssten, eine informierte und reflektierte Entscheidung über die Verwendung ihrer Daten unter Berücksichtigung möglicher Risiken treffen zu können. Hierzu sollte auch das vertrauensvolle Gespräch mit ihren Psychotherapeut/innen einen Beitrag leisten. Die massiv voranschreitende Entwicklung von Gesundheits-Apps und Online-Therapieangeboten, die auch durch den Entwurf für ein Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) weiter vorangebracht werden soll, ebenso wie die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen mittels der Telematik-Infrastruktur, stelle auch Psychotherapeut/innen vor die Herausforderung, sich dieses Themas noch intensiver anzunehmen. In Bezug auf Fern- bzw. Videobehandlungen und den Einsatz internetbasierter Angebote durch Psychotherapeut/innen stellte er klar, dass der direkte persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut/in und Patient/in die wichtigste Grundlage der Psychotherapie sei. Sowohl Fernbehandlung als auch nachgewiesen wirksame internetbasierte Anwendungen könnten wertvolle Ergänzungen zum bestehenden Therapieangebot sein, die jedoch nur durch eine/n Psychotherapeut/in oder Ärztin/Arzt eingesetzt werden dürften – und nicht auf Veranlassung durch z.B. Krankenkassen. Die Delegierten griffen dieses Thema mit zahlreichen Redebeiträgen auf und verabschiedeten einstimmig die Resolution „Chancen von Digitalisierung nutzen – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stärken!“.

Einen weiteren Schwerpunkt des Vorstandsberichts stellte die Novellierung der Bedarfsplanung dar. Herr Melcop mahnte an: „Die langen Wartezeiten auf den Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung in vielen Regionen Bayerns machen eine Reform der sogenannten Bedarfsplanung notwendig, die sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.“ Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai hierzu greife jedoch zu kurz: Nach dem Beschluss sind in Bayern voraussichtlich etwa 90 zusätzliche Sitze für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehen. In der Folge werden zwar einige ländliche Regionen besser versorgt, im landesweiten Durchschnitt bleibt jedoch das strukturelle Defizit ländlicher Regionen im Vergleich zu den städtischen Bereichen bestehen.

Vorstandsmitglied Anke Pielsticker berichtete über die Neuerungen des TSVG und die Umsetzung der Weiterbildung. (Foto: Hiller)

Vorstandsmitglied Anke Pielsticker informierte über wichtige Neuerungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), z.B. den Ausbau der Terminservicestellen und die Erhöhung der wöchentlichen Mindestsprechstunden. Außerdem ging sie darauf ein, dass der ursprünglich geplante Passus zur „gestuften und gesteuerten psychotherapeutischen Versorgung“ (§ 92 Abs. 6a SGB V) nach massiven Protesten von Seiten der Psychotherapeutenschaft gestrichen wurde. Neue Regelungen zur Koordinierung der Versorgung wurden dafür in den Gesetzentwurf zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung aufgenommen. Auch diese Regelungen müssten jedoch sehr kritisch betrachtet werden, da die jetzt dort gewählten Formulierungen zu Fehlentwicklungen führen könnten und deshalb abzulehnen seien. Nur für die Gruppe der Patient/innen mit komplexem Leistungsbedarf seien zusätzliche und weitergehende Maßnahmen zur Koordinierung der Versorgung sinnvoll.

Weiterhin stellte Frau Pielsticker die Umsetzung der Weiterbildungsordnung vor, nachdem im vergangenen Jahr die beiden Bereiche „Spezielle Psychotherapie bei Diabetes“ und „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ in die Weiterbildungsordnung der PTK Bayern aufgenommen wurden.

Nikolaus Melcop dankte Peter Lehndorfer für sein langjähriges Engagement in der Bundespsychotherapeutenkammer. (Foto: Hiller)

Herr Melcop dankte Vizepräsidenten Peter Lehndorfer im Namen der PTK Bayern für sein langjähriges Engagement im Vorstand der Bundespsychotherapeutenkammer. Lehndorfer hatte sich im Frühjahr nicht mehr erneut zur Wahl gestellt. Im Vorstand der PTK Bayern ist Lehndorfer weiterhin aktiv.

 

Aktueller Stand zur Reform der Aus- und Weiterbildung

Kammerpräsident Nikolaus Melcop und Vizepräsident Peter Lehndorfer stellten den aktuellen Stand zur Reform der Aus- und Weiterbildung vor. Dabei wurde der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt und gleichzeitig auf den noch ausstehenden Änderungs- und Ergänzungsbedarf eingegangen. Dies betrifft u.a. die Heilkundeerlaubnis, die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung, Übergangsregelungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen und für Ausbildungsteilnehmer/innen sowie Änderungen im Sozialrecht. Herr Melcop zieht als Zwischenbilanz, dass der Gesetzentwurf die richtige Richtung einschlägt: Die Reform regele die Aus- und Weiterbildung des Berufsstandes, passe sie an vorhandene Veränderungen in der Versorgung an und beseitige damit systematische Defizite des aktuellen Gesetzes. Herr Lehndorfer stellte im Anschluss Überlegungen zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung vor.

Nach einer regen Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt verabschiedete die Delegiertenversammlung einstimmig die Resolution: „Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung muss ergänzt werden!“

 

Weitere Berichte

Die Ausschüsse und Kommissionen der PTK Bayern berichteten über ihre Arbeit seit der letzten Delegiertenversammlung.

  • Der Ausschuss für Einsprüche befasst sich mit Einsprüchen gegen Entscheidungen des Vorstands. Im Berichtszeitraum gab es nur einen Einspruch in Berufsordnungsangelegenheiten.
  • Im Ausschuss für Fortbildung wurde die Neufassung der Bayerischen Fortbildungsordnung erarbeitet, die die Delegiertenversammlung später beschloss (siehe Bericht weiter unten).
  • Der Ausschuss für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern plant für den Herbst 2019 die Veranstaltung „Auffällig Unauffällig“, die Möglichkeiten der Kooperation von Psychotherapie mit Schule, Gesundheitswesen und Jugendhilfe aufzeigen soll. Außerdem wurde der Flyer „Psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Kindern und Jugendlichen“ inhaltlich überarbeitet.
  • Die Kommission Psychotherapie in Institutionen intensivierte den Kontakt zur Gewerkschaft ver.di und übermittelte hier Informationen über die Qualifizierung und die Forderungen der Psychotherapeut/innen. Zudem planten sie eine Veranstaltung für Angestellte.
  • Der Ausschuss für Öffentliche Gesundheitspflege befasste sich u.a. mit der Spaltung der Gesellschaft und welche Auswirkungen diese auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung und die Inanspruchnahme von Psychotherapie hat. Beachtet wurden dabei u.a. die Faktoren Einkommen, Bildungszugänge, politische Extreme und Interesse an Entwicklungsprozessen.
  • Die Gleichstellungskommission erarbeitete ein Konzept, mit dem verdeutlicht werden soll, was in einem konkreten Problembereich Gleichstellung bedeutet, welche Hürden bestehen und was zu tun ist, um diese zu überwinden. Zudem befasst sich die Kommission mit der gendersensiblen Sprache.
  • Der Ausschuss für Diversität in der Psychotherapie entwickelte ein Konzept, um spezifische Zielgruppen und deren Versorgungsbedarf zu ermitteln. Hierfür wurde ein Kriterienraster erstellt, das Bedarfe, Dringlichkeit und Maßnahmen abbildet, um eine Entscheidung zu erleichtern, mit welchen speziellen Zielgruppen sich intensiver auseinandergesetzt werden soll.

 

Jahresabschluss 2018 einstimmig angenommen, Vorstand und Geschäftsführung entlastet

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte den Jahresabschluss 2018. (Foto: Hiller)

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte detailliert den Jahresabschluss für das Jahr 2018. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Rudi Bittner trug den Bericht des Finanzausschusses vor und empfahl der Delegiertenversammlung die Annahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung. Die Delegierten folgten diesen Empfehlungen einstimmig.

 

Novellierung der Fortbildungsrichtlinie

Vizepräsident Bruno Waldvogel stellte die neue Fortbildungsordnung vor. (Foto: Hiller)

Die Delegiertenversammlung beschloss einstimmig eine novellierte Fortbildungsordnung für die PTK Bayern, die die bisherige „Fortbildungsrichtlinie“ ersetzen wird. Vizepräsident Bruno Waldvogel stellte dabei die Entwicklung der Fortbildungsrichtlinie dar und was sich im Vergleich dazu in der neuen Fortbildungsordnung ändert.

 

Änderung der Satzungen und Ordnungen: Gendersensible Schreibweise

Die Delegiertenversammlung stimmte für eine Ergänzung der Satzungen und Ordnungen der PTK Bayern hinsichtlich einer gendersensiblen Schreibweise. Mit der Fußnote „Die in der vorliegenden Beitragsordnung verwendeten Personen- und Gruppenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter“ soll die Berücksichtigung aller Geschlechter erkennbar gemacht werden. Vorstandsmitglied Anke Pielsticker führte aus: „Die hier beantragten Änderungen für die bestehenden Kammerordnungen werden nur als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer durchgängig gendersensiblen Sprache angesehen. Die Diskussion wird weitergeführt und es wird aktiv nach Lösungen für eine angemessene Schreibweise gesucht!“

 

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