Psychotherapeutenkammer Bayern

Bericht zur 35. Delegiertenversammlung der PTK Bayern

Bei der 35. Delegiertenversammlung der PTK Bayern am 28. November in München sprachen sich die Delegierten für Klimaschutz und nachhaltiges Handeln, für den Erhalt des sicheren Rahmens der ambulanten Psychotherapie und die Stärkung von Datenschutz und Persönlichkeitsrecht aus. Außerdem wurde eine Resolution zum Schutz vor Behandlungen von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit verabschiedet.

Kammerpräsident Nikolaus Melcop ging im Vorstandsbericht auf die Folgen der Umweltgefährdung aus psychotherapeutischer Sicht, die Reform der Ausbildung, das Digitale-Versorgungs-Gesetz und auf den Schutz vor Behandlungen von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität ein.

Kammerpräsident Nikolaus Melcop regte zu Beginn des Vorstandsberichts an, dass sich auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus fachlicher Sicht mit Klima- und Umweltgefährdungen, deren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und auch mit Möglichkeiten zur Unterstützung regionaler Lösungen beschäftigen.
In einem Schwerpunkt des Berichts betonte er die hohe Bedeutung des Gesetzes zur Reform der Ausbildung. Die mit dem Gesetz beschlossenen Änderungen Sozialgesetzbuch V (SGB V) kämen insgesamt einer Neuordnung der psychotherapeutischen Versorgung gleich. Besonders zu kritisieren sei hierbei, dass die Psychotherapeutenschaft bei diesen Änderungen nicht im Vorfeld einbezogen worden sei. Die Regelungen betreffen u.a. die Kurzzeitpsychotherapie, die Abschaffung des Gutachterverfahrens und der Antragspflicht sowie die Einführung einer standardisierten Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie. Die Delegierten setzten sich mit einer Resolution „Für den Erhalt des sicheren Rahmens der ambulanten Psychotherapie – Gegen Eingriffe in die psychotherapeutische Behandlungshoheit“ ein (Resolution steht am Ende des Beitrags als Download bereit).
Außerdem ging Herr Melcop auf das kürzlich beschlossene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ein. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass Gesundheits-Apps von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Jedoch muss für die digitalen Programme zur Behandlung von psychischen Erkrankungen auch die Wirksamkeit nachgewiesen sein. Er betonte die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den Risiken bei der Weitergabe persönlicher Daten. Die Delegiertenversammlung verabschiedete hierzu erneut die Resolution „Chancen von Digitalisierung nutzen – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stärken!“ (Resolution steht am Ende des Beitrags als Download bereit). Herr Melcop berichtete ferner über die Mitarbeit in der Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Erarbeitung eines Verbots von sogenannten „Konversionstherapien“ und den daraus entwickelten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität. Auch die Delegierten hielten in einer Resolution fest, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine psychische Störung und Behandlungsversuche unethisch und schädlich sind (Resolution steht am Ende des Beitrags als Download bereit).

Vorstandsmitglied Heiner Vogel informierte über die vom gemeinsamen Bundesausschuss veröffentlichte „Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“. Die Richtlinie bringe zwar leichte Verbesserungen für die Psychotherapie, jedoch bleibt sie weit hinter den Expertenempfehlungen zurück. Neu seien verbindliche Umsetzung, Nachweise und Sanktionen sowie Anpassungen bei Behandlungsbereichen, Minutenwerten und den Berufsgruppen. Außerdem berichtete Herr Vogel über vergangene Veranstaltungen und Termine, z.B. über die Info-Veranstaltung zur Kostenerstattung in der ambulanten Psychotherapie oder über den Austausch mit dem Bayerischen Justizministerium zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von (ehemaligen) Straftäter/innen.

Vorstandsmitglied Heiner Vogel informierte über die Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik.

Vorstandsmitglied Monika Sommer stellte die Aktionen der Zusammenarbeit von Selbsthilfe und Psychotherapie vor. Hier hatten in 2019 mehrere Veranstaltungen stattgefunden, für 2020 sind bereits weitere Termine in Planung. Außerdem berichtete sie über den Fortgang der Autismus-Strategie Bayern, an der auch die PTK Bayern mitwirkt.

Vorstandsmitglied Monika Sommer präsentierte die Aktionen der Kammer in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe.

In den Wortbeiträgen würdigten viele Delegierte die Vielfalt der bearbeiteten Themen. Insbesondere zur Digitalisierung sowie zu Fragen des Datenschutzes und der Telematik-Infrastruktur wurde intensiv diskutiert.

Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung

Kammerpräsident Nikolaus Melcop berichtete ausführlich zur Reform der Aus- und Weiterbildung. Nach 15 Jahren Debatte stimmte nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat der Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThG) zu. Dabei sei die Reform im Wesentlichen nach den Vorstellungen der Profession gestaltet. Damit käme die Reform vor allem psychisch kranken Menschen zugute, die weiter darauf vertrauen können, eine erstklassige, wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Versorgung zu erhalten. Herr Melcop ging in seinem Vortrag dabei auf gemeinsam Erreichtes (z.B. Verankerung der Breite des Berufsbildes im PsychThG, gesetzliche Grundlagen für eine Weiterbildung in Berufstätigkeit in unterschiedlichen Versorgungsbereichen) und nicht Erreichtes (z.B. Übergangsregelungen für KJP, Finanzierung der ambulanten Weiterbildung und eine angemessene Vergütung der heutigen Ausbildungsteilnehmer/innen Psychotherapie) ein. Die Delegierten brachten in der anschließenden Diskussion ihre aktuellen Fragen und wichtige Aspekte ein, die die Umsetzung der neuen Ausbildung und die Ausgestaltung der Weiterbildung betrafen.

Nachhaltigkeitsstrategie für die PTK Bayern

Das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit steht aktuell in öffentlichen Diskussionen im Fokus. Auch die Delegiertenversammlung beschäftigte sich damit. Vorstandsmitglied Birgit Gorgas stellte einen Antrag des Vorstands auf die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie für die PTK Bayern vor. Demnach entwickeln Vorstand und Geschäftsstelle eine langfristig angelegte Strategie, die das Prinzip der Nachhaltigkeit z.B. im konkreten Handeln der Geschäftsstelle der PTK Bayern, in der Vorstands- und Gremienarbeit sowie in der Entschädigungs- und Reisekostenordnung verankert. Darüber hinaus sollen auch die Möglichkeiten zur Beteiligung an der gesellschaftlichen Debatte aus psychotherapeutischer Expertise geprüft werden. Die Delegierten beschlossen diesen Antrag einstimmig. Die ersten Eckpunkte dazu sollen in der nächsten Delegiertenversammlung vorgestellt werden.

Vorstandsmitglied Birgit Gorgas regte dazu an, eine Nachhaltigkeitsstrategie für die PTK Bayern zu erarbeiten.

Die Delegiertenversammlung betonte außerdem die Wichtigkeit des Themas mit der Resolution „Die 35. Delegiertenversammlung der PTK Bayern ruft zu Klimaschutz und nachhaltigem Handeln auf“ (Resolution steht am Ende des Beitrags als Download bereit).

Weitere Berichte

Die Sprecher/innen der Ausschüsse und Kommissionen der PTK Bayern berichteten über ihre Arbeit seit der letzten Delegiertenversammlung.

  • Der Ausschuss für Einsprüche befasst sich mit Einsprüchen gegen Entscheidungen des Vorstands. Im Berichtszeitraum gab es nur wenige Einsprüche in Berufsordnungsangelegenheiten.
  • Der Ausschuss für Fortbildung befasste sich mit Fortbildungsanträgen, den Kriterien für Annahme bzw. Ablehnung von Fortbildungsveranstaltungen und weiter mit der Neufassung der Fortbildungsordnung.
  • Der Ausschuss für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern überarbeitete den Flyer „Psychische Auffälligkeiten und Störungen von Kindern und Jugendlichen“, welcher an über 500 Einrichtungen in Bayern verteilt wurde. Überarbeitet werden sollen noch die KJP-Informationen auf der Homepage. Außerdem konzipierte und organisierte der Ausschuss die Veranstaltung „Auffällig Unauffällig“ zur Verbesserung der Kooperation von Psychotherapie mit Schule, Gesundheitswesen und Jugendhilfe, die im Oktober 2019 stattfand.
  • Der Ausschuss für Diversität in der Psychotherapie entwickelte ein Kriterienraster, das Bedarfe, Dringlichkeit und Maßnahmen abbildet, um eine Entscheidung zu erleichtern, für welche speziellen Zielgruppen Psychotherapie stärker durch die PTK Bayern gefördert werden soll. Der Ausschuss wendet nun das entwickelte Raster an verschiedenen beispielhaften Zielgruppen an.
  • Die Gleichstellungskommission stellte der Delegiertenversammlung den derzeitigen Stand der Gleichstellung vor. Zur Förderung der Gleichstellung stellte die Kommission verschiedene Ideen für mögliche Maßnahmen vor, z.B. Nachwuchsförderung, Imageverbesserung und Aufklärungsarbeit.
  • Die Kommission Psychotherapie in Institutionen legte das breite Arbeitsfeld in Institutionen dar und die verschiedenen möglichen Arbeitgeber/innen. Außerdem wurde bereits der Angestelltentag 2020 beworben.
  • Der Ausschuss für Öffentliche Gesundheitspflege befasste sich mit der Spaltung der Gesellschaft und der Frage, welche Auswirkungen diese auf die psychische Gesundheit der Bevölkerung und die Inanspruchnahme von Psychotherapie hat. Die Problematik der Armut soll weiter verfolgt werden, um eine bessere Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen zu ermöglichen.

Haushaltsplan 2020 und Änderung der Beitragsordnung

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte den Delegierten ausführlich den Haushaltsplan 2020 und stellte eine Prognose für die Jahre 2020 bis 2024 vor, um die mögliche finanzielle Entwicklung der kommenden fünf Jahre transparent zu machen.

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte ausführlich den Haushaltsplan 2020 und die finanzielle Prognose für 2020 bis 2024.

Dabei wurde deutlich: Eine Beitragserhöhung ist nicht zu vermeiden. Neben den allgemeinen Aufgaben der Kammer auf Landes- und Bundesebene sind in den vergangenen Jahren die Aktivitäten zur politischen Vertretung der Belange der Psychologischen Psychotherapeut/innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen sowie die Belange des gesamten Berufsstandes z.B. durch die Ausbildungsreform erheblich gestiegen. Die Kammer zählt Jahr für Jahr mehr Mitglieder, wodurch sich auch eine immer höhere Anzahl an Mitgliedern und Patient/innen mit Fragen an die Kammer wenden. Auch die neuen Weiterbildungen und der demnächst auszugebende Heilberufeausweis (HBA/ePtA) brauchen die nötige Vorbereitung und Begleitung. Die Kammer ist ferner mit ihren Ausschüssen und Kommissionen im politischen Umfeld stark vertreten. Ein guter Teil der Beitragsanpassung ist auch wieder der Inflation geschuldet und stellt deshalb nur einen Verlustausgleich dar.
Trotz dieser fortlaufend gewachsenen finanziellen Belastungen konnten die Mitgliedsbeiträge seit 2014 unverändert gehalten werden. Ab 2020 ist nun jedoch eine Erhöhung der Regelbeitragssätze um jeweils 55 € sowie ein Mindestbeitrag von 105 € notwendig. Angestrebt wird, die Mitgliedsbeiträge nun wieder einige Jahre stabil halten zu können. Neben den unterschiedlichen Beitragsgruppen für Angestellte und Niedergelassenen sieht die Beitragsordnung weiterhin die Möglichkeit vor, eine Beitragsermäßigung beantragen zu können, wenn die in der Beitragsordnung aufgeführten Tatbestände erfüllt sind. Die Delegierten verabschiedeten die Änderung der Beitragsordnung mit wenigen Enthaltungen und den Haushaltsplan 2020 einstimmig.

Versorgungswerk – Diskussion zur Abschaffung der Alterszugangsgrenze

Vorstandsmitglied Anke Pielsticker gab einen Überblick über die Funktionen und Eckdaten des Versorgungswerks (Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung) und die dort anstehende Abstimmung zur Abschaffung der Zugangsaltersgrenze für Psychotherapeut/innen ab 55 Jahren. Eine Altersgrenze ist auf Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) e. V. bei den meisten berufsständischen Versorgungseinrichtungen bereits abgeschafft worden. Frau Pielsticker stellte Überlegungen zur Abschaffung sowie berufspolitische Gründe und eine rechtliche Einschätzung dafür vor. Auch die anwesenden Delegierten plädieren nach einer Meinungsabfrage für die Abschaffung der Alterszugangsgrenze. Die Abstimmung zu dieser Frage steht vorausschlicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats des Versorgungswerks.

Neuregelung zu amtlichen Verlautbarungen der Kammer

Die Delegiertenversammlung hat beschlossen, eine neue gesetzliche Regelung zu nutzen, nach der amtliche Verlautbarungen (insbes. Beschlüsse zu den Kammersatzungen) nicht mehr zwingend im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden müssen, sondern auch eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Kammer für eine wirksame Veröffentlichung genügt. Die Delegierten  haben dafür einen Beschluss zur Änderung der Satzung der Kammer gefasst, der ab 1. Januar 2020 wirksam wird. Die Nutzung der eigenen Internetseite als Veröffentlichungsorgan spart zukünftig Kosten sowie Verwaltungsaufwand ein und bedeutet für die Mitglieder auch eine leichtere Möglichkeit, Beschlüsse der Delegiertenversammlung nachzulesen.

Die Delegiertenversammlung stimmte über Resolutionen, Anträge und den Haushaltsplan ab.
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