Psychotherapeutenkammer Bayern

Abrechnungsziffern für Neuropsychologie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) integriert

16. Januar 2013 - Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung hat der Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) um die entsprechenden Abrechnungsziffern ergänzt. Die neuen Ziffern können im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ab dem 01.01.13 abgerechnet werden.

Bei den neuen Abrechnungsziffern wurden Spezifika der neuropsychologischen Therapie (wie z. B. eine ausführliche Diagnostik mittels Testverfahren) besonders berücksichtigt. Neuropsychologische Therapie wird seit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 24.11.12 als Behandlungsmethode im Rahmen der GKV anerkannt.
 
Den Beschluss des Bewertungsausschusses haben wir hier hinterlegt.
 
 
 
PTK Bayern
 
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