Psychotherapeutenkammer Bayern

Landesausschuss: 58,5 freie Sitze für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Bayern

27. Februar 2015 - Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Bayern hat Mitte Februar die neuen Planungsblätter für die ambulante psychotherapeutische und ärztliche Versorgung in Bayern bekannt gegeben. Diesen ist zu entnehmen, dass in Bayern noch 58,5 freie Sitze im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vorhanden sind.

Für die Kreisregion Schweinfurt sowie die Landkreise Cham und Donau-Ries wurden Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Für den Landkreis Eichstätt und die Kreisregionen Amberg/Amberg-Sulzbach und Landshut wurden die Zulassungsbeschränkungen für unsere Profession hingegen aufgehoben. Die meisten freien Sitze für Psychotherapeut/innen gibt es mit vier Niederlassungen im Planungsbereich Landkreis Tirschenreuth. In welchen Planungsbereichen es darüber hinaus Niederlassungsmöglichkeiten gibt, finden Sie hier.

Die Versorgungsgrade, die der Landesausschuss alle sechs Monate neu berechnet, drücken nicht den tatsächlichen psychotherapeutischen Versorgungsbedarf aus. In Bayern müssen 56 Prozent der psychisch Kranken Menschen bis zu drei Monate und 28 Prozent sogar sechs Monate und länger auf einen Behandlungsplatz für ambulante Psychotherapie warten, wie 2014 eine Studie der Wochenzeitung DIE ZEIT bestätigte. Hintergrund ist die unzulängliche Bedarfsplanung. Auch in sog. überversorgten Gebieten müssen psychisch kranke Menschen monatelang auf einen Therapieplatz warten. Die PTK Bayern fordert daher, die Bedarfsplanung grundlegend zu reformieren.

Die im Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) geplanten Regelungen zur Bedarfsplanung enthalten, dass in Bayern rund 1.246 psychotherapeutische Praxen in sog. überversorgten Gebieten mittelfristig stillgelegt werden sollen, bundesweit über 7.500.

Wenn Sie sich auf einen der freien Sitze bewerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Präsenzberater der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die jeweiligen Bezirke und Zulassungsbereiche. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungsfristen. Weitere wichtige Informationen wie z. B. Bewerbungsmodalitäten und Antragsformulare finden Sie auf der Website der KVB.

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