Psychotherapeutenkammer Bayern

Bericht zur 39. Delegiertenversammlung

Meldung vom 23.12.2021

 

Die 39. Delegiertenversammlung fand am 16. Dezember 2021 als Online-Veranstaltung statt. Die Delegierten diskutierten über aktuelle berufspolitische Themen, informierten sich über den Stand der neuen Muster-Weiterbildungsordnung, beschlossen eine Ergänzung der Weiterbildungsordnung um den Bereich Sozialmedizin und verabschiedeten den Jahresabschluss 2020 und den Haushaltsplan 2022.

Die Delegiertenversammlung fand aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der Pandemie erneut im Online-Format statt. Sie war die letzte Sitzung der Delegierten in dieser Wahlperiode vor der Kammerwahl 2022.

Der Vorstand berichtete über die Entwicklungen in der aktuellen Amtszeit, informierte über die MWBO und erläuterte die Aufnahme des Bereichs Sozialmedizin.

Bericht des Vorstands

Der Bericht des Vorstands bildete daher nicht nur die aktuellsten Entwicklungen ab, sondern bot auch einen Rückblick auf die laufende Amtsperiode und die dabei bewältigten Projekte und Herausforderungen.

Vizepräsident Peter Lehndorfer eröffnete den Reigen der Vorstandsberichte, indem er zunächst über Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder, Jugendliche, Eltern und Familie und deren Folgen für die Versorgung referierte. Kinder und Jugendliche seien deutlich belastet. Besonders betroffen seien Familien mit Risikofaktoren wie Wohnungsnot, chronischen Erkrankungen und Behinderung. Die bereits vor der Pandemie vorhandenen Versorgungsdefizite im ambulanten und stationären Bereich seien durch die Pandemie deutlicher sichtbar geworden. PTK Bayern, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und Bayerische Landesärztekammer schlugen deshalb im Rahmen zweier Expert*innengespräche im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) vor, die Versorgungskapazitäten quantitativ zu erhöhen und qualitativ die Vernetzung von Schule, Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen zu fördern. Peter Lehndorfer berichtete ferner von Initiativen zur Etablierung der Fachgebietsweiterbildung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in kinder- und jugendpsychiatrischen bzw. psychosomatischen Kliniken. U.a. wurde vom PTI-Ausschuss eine Fachkonferenz mit Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen und Pädagog*innen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gestaltet und eine Arbeitsgruppe zur Weiterbildung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern eingerichtet. Das dort erarbeitete Positionspapier werde genutzt, um entsprechenden Weiterbildungsstellen, deren Strukturen und Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen.
Lehndorfer informierte auch über das Projekt „Mitanand“, mit dem regionale Online-Netzwerke von Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe und Bildungsbereich geschaffen werden soll.
Am Ende seines Berichts referierte er, dass die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ebenso wie die körperliche Gesundheit als positiver Grundstein der menschlichen Fähigkeiten gesehen werden müsse. Sie sei mit entscheidend für die Erreichung von globalen Zielen einschließlich der nachhaltigen Entwicklungsziele. „Wenn wir dies verstehen, können wir psychische Gesundheit mit anderen Augen sehen und Kinder und junge Menschen besser fördern, schützen und unterstützen.“, so Lehndorfer. Er forderte die Psychotherapeutenschaft auf, sich in Politik, Gesellschaft und Öffentlichkeit für mehr Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.

Auch Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop thematisierte in seinem Bericht die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie für Patient*innen und Psychotherapeut*innen und die vielfältigen Aktivitäten, die die PTK Bayern zu deren Unterstützung unternommen hat. Er ging auf die diversen Aspekte der Digitalisierung des Gesundheitsbereichs für die Psychotherapie und die Psychotherapeut*innen ein. Er betonte dabei, dass der Einsatz der Digitalisierung im Gesundheitswesen solide geprüft sein und einen in der Versorgung spürbaren Nutzen bringen muss.
Nikolaus Melcop legte weiterhin dar, welche Strukturreformen in der ambulanten Psychotherapie umgesetzt wurden, z.B. durch die Reform der Psychotherapierichtlinie in 2017 und das Terminservice- und Versorgungsgesetz in 2019 sowie durch die in den letzten Jahren neu hinzugekommenen Befugnisse für Psychotherapeut*innen.
Nikolaus Melcop verdeutlichte im Anschluss, dass die Nachfrage nach ambulanter Psychotherapie weiter sehr hoch ist. Deshalb müsse die Bedarfsplanung in ländlichen und strukturschwachen Gebieten angepasst werden. Die Rahmenbedingungen für die psychotherapeutische Versorgung von schwer psychisch erkrankten Patient*innen müssten weiter verbessert und Hindernisse in der neuen Richtlinie für Menschen mit komplexem Leistungsbedarf beseitigt werden.
Er informierte über die verschiedenen Kammeraktivitäten in dem Themengebiet von Klima- / Umweltschutz und Psyche, das sich zunehmend zu einem wichtigen Schwerpunkt der Kammerarbeit entwickelt habe
Anschließend gab er einen Ausblick auf die anstehenden Herausforderungen der kommenden Jahre und bezog sich dabei insbesondere auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Dort werden sowohl die Förderung der psychischen Gesundheit und der psychotherapeutischen Versorgung konkret benannt als auch eine Vielzahl weiterer Themen, bei denen psychotherapeutische Expertise erforderlich sein werde.

Vorstandsmitglied Birgit Gorgas berichtete über die langjährige Erarbeitung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) und die damit verbundenen Proteste und Forderung von Anpassungen, durch die letztendlich eine öffentlich-rechtliche Unterbringung gestärkt werden konnte. Die wichtigste Neuerung im Hilfeteil stellt die bayernweite Einrichtung von Krisendiensten dar.
Birgit Gorgas stellte die Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern vor, die aktuell überarbeitet werden und damit stärker personen-, teilhabe- und an Grundrechten orientiert und weniger institutionenorientiert werden sollen.
Weitere von Birgit Gorgas vorgestellte Themen waren die Aktivitäten zu Gleichstellung und Gendergerechtigkeit, zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe und zur Unterstützung von Mitgliedern mit Beeinträchtigungen.

Vorstandsmitglied Prof. Heiner Vogel berichtete zu den Entwicklungen der Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychotherapie (PPP-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Richtlinie wurde heftig kritisiert, so z.B. die völlig unzureichenden Minutenwerte für Einzel- und Gruppenpsychotherapie und dass für Psychotherapeut*innen keine Leitungsfunktionen vorgesehen sind. Auch die gerade beschlossene Anpassung und Einfügung des Berufs der Psychotherapeut*innen brachte diesbezüglich keine Verbesserung, und so bleibt auf die Zusage im aktuellen Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zu hoffen. Hier wird davon geschrieben, dass die Personalrichtlinie so überarbeitet werden soll, dass sie leitliniengerechte Psychotherapie in den Kliniken ermöglichen.
In der Kritik stehen auch die vom G-BA beauftragten und vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erarbeiteten Planungen zur Qualitätssicherung in der Psychotherapie. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) plant derzeit eine Round-Table-Staffel zur Entwicklung eines professionseigenen Qualitätssicherungsansatzes.
Ein erfreuliches Ergebnis zeigt die langjährige Zusammenarbeit mit dem bayerischen Justizministerium und den Psychotherapeutischen Fachambulanzen für Sexual- und Gewaltstraftaten, aus der nun ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Versorgung von Menschen, die (schwere) Straftaten begangen haben, entstanden ist. Bei dem Pilotprojekt sollen interessierte Psychotherapeut*innen für die ambulante Psychotherapie mit Menschen, die straffällig geworden sind, qualifiziert werden. Ihnen wird sodann eine Finanzierung der Therapien durch die Justiz in Aussicht gestellt.
Heiner Vogel berichtete außerdem über die Gesundheitsregionenplus, die eine regionale Verbesserung von Prävention, medizinischer und pflegerischer Versorgung durch Netzwerke als Ziel haben. In ganz Bayern beteiligen sich mittlerweile mehr als 50 Psychotherapeut*innen in den verschiedenen Regionen.

 

Ein Blick hinter die Kulissen: Die Versammlungsleitung Klemens Funk und Agnes Mehl leiteten die Sitzung aus den Räumen der Kammergeschäftsstelle.

Weitere Berichte

Die Sprecher*innen der Ausschüsse und Kommissionen der PTK Bayern informierten über ihre Arbeit und zogen zugleich eine Bilanz über die 5-jährige Legislaturperiode:

  • Der Ausschuss für Fortbildung referierte zur Klärung von Fragen zur Bepunktung von Fortbildungen sowie zur Verlängerung der Fortbildungszeiträume aufgrund der Corona-Pandemie.
  • Der Ausschuss für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern intensivierte die Vernetzung mit Expert*innen aus den Bereichen Schule, Jugendhilfe und Gesundheitswesen und plant gemeinsam mit dem Vorstand das Projekt „Mitanand“, bei dem interdisziplinäre Online-Gesprächsrunden durchgeführt werden sollen.
  • Der Ausschuss für Öffentliche Gesundheitspflege befasste sich weiter mit dem Thema Spaltung der Gesellschaft, welches aufgrund der Corona-Pandemie nochmals mehr Bedeutung erhalten hat.
  • Der Ausschuss für Diversität in der Psychotherapie berichtete u.a., dass sein Anliegen, die Diversität in der Musterweiterbildungsordnung zu verankern, erfolgreich war. Weiterhin wurde das Raster zur Ermittlung von Zielgruppen überarbeitet.
  • Die Gleichstellungskommission beschäftigte sich u.a. mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien und Ausschüssen der Kammer, der Umsetzung einer gendersensiblen Sprache in Kammerveröffentlichungen sowie der Nachwuchsförderung, um neue Mitglieder für die politische Kammerarbeit zu begeistern.
  • Die Kommission Psychotherapie in Institutionen berichtete u.a. über eine Vernetzungsveranstaltung zur Psychotherapie in der Kinder- und Jugendhilfe.

Außerdem informierten auch die satzungsgemäßen Vertreter*innen der Ausbildungsteilnehmenden PP / KJP, der Ausbildungsinstitute PP / KJP, der Studierenden in den gemäß der Approbationsordnung akkreditierten Studiengängen, der Hochschulen, die die Grundberufe der PP und KJP ausbilden sowie der Universitäten, die einen Studiengang gemäß Psychotherapeutengesetz anbieten, über ihre Arbeit.

 

Informationen zum Stand der Muster-Weiterbildungsordnung der Psychotherapeut*innen

Vorstandsmitglied Dr. Anke Pielsticker informierte über den aktuellen Stand der Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO). Die Ausbildungsreform ist für unseren Berufstand von enormer Bedeutung. Auf dem 39. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) wurden im November 2021 weitere Teile der neuen MWBO verabschiedet. Die neue MWBO betrifft Studienabgänger*innen nach der Ausbildungsreform und gilt damit für alle nach neuem Recht approbierten Psychotherapeut*innen. Für bereits nach bisherigem Recht approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ist die neue MWBO relevant, wenn es darum geht, zukünftig Weiterbildungsbefugte zu werden oder Kliniken oder Institute als Weiterbildungsstätten anerkennen zu lassen. Anke Pielsticker erläuterte dafür den Aufbau der MWBO mit den verschiedenen Abschnitten: Paragrafenteil, Gebiete, Bereiche und Psychotherapieverfahren in Gebieten. Die endgültige Verabschiedung der neuen MWBO erfolgt auf dem 40. DPT im Frühjahr.

Vorstandsmitglied Prof. Monika Sommer ging anschließend auf den Zeitplan zur Umsetzung der bayerischen Weiterbildungsordnung ein. Die konkrete Umsetzung und die Verstetigung der Weiterbildung stellen ein gemeinsames Projekt der BPtK und der Landeskammern dar. Im ersten Halbjahr 2022 wird es um die Entwicklung von Muster-Richtlinien zum Gegenstandskatalog und zu den Weiterbildungsstätten und Weiterbildungsbefugten gehen, genauso wie um die Verabschiedung der Bereichsweiterbildung in den Psychotherapieverfahren und die Vorbereitung eines e-Logbuchs für Weiterbildungsteilnehmer*innen. Wichtig wird auch die Kommunikation von Informationen zur neuen Weiterbildung sein. Darüber hinaus wird ein zentraler Aspekt die Entwicklung von Förderkonzepten zur Finanzierung der Weiterbildung sein. Alle diese Maßnahmen finden im engen Austausch zwischen unterschiedlichen Gremien statt. Frau Sommer erläuterte, dass die Verabschiedung der bayerischen Weiterbildungsordnung für die Delegiertenversammlung im Sommer 2022 geplant ist und zeigte auf, was die PTK Bayern schon jetzt unternimmt, um über die geplante Weiterbildung zu informieren und möglichst viele Entscheidungsträger*innen für die Umsetzung zu gewinnen.

 

Finanzen – Jahresabschluss 2020 & Haushaltsplan 2022 angenommen, Vorstand und Geschäftsführung entlastet

Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte detailliert den Jahresabschluss für das Jahr 2020. Rainer Cebulla, Mitglied des Finanzausschusses, trug den Bericht dieses Ausschusses vor und empfahl der Delegiertenversammlung die Annahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung. Die Delegierten folgten diesen Empfehlungen einstimmig bei Enthaltung der Vorstandsmitglieder.
Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte den Delegierten außerdem ausführlich den Haushaltsplan 2022. Die Delegiertenversammlung stimmte dem Haushaltsplan einstimmig entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses zu.

 

Aufnahme des Bereichs Sozialmedizin in die Weiterbildungsordnung der PTK Bayern

Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel erläuterte die Gründe für eine Aufnahme des Bereichs Sozialmedizin in die Weiterbildungsordnung der PTK Bayern. Die Zusatzweiterbildung „Sozialmedizin“ soll Beschäftigungsoptionen beim Medizinischen Dienst (MD), der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst eröffnen. Sie würde einen wichtigen Beitrag zur fachspezifischen Verbesserung der Beurteilungsprozesse dieser Einrichtungen darstellen. Nach kurzer Diskussion stimmten die Delegierten einstimmig bei einer Enthaltung dem vorgelegten Entwurf einer Weiterbildungsordnung „Sozialmedizin“ zu.

 

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