Psychotherapeutenkammer Bayern

Qualitätsanforderungen für Psychotherapeutenbewertungsportale: BPtK und ÄZQ legen Checkliste vor

16. Dezember 2011 - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) haben gemeinsam eine Checkliste für Psychotherapeutenbewertungsportale erarbeitet. Kernaussage der Checkliste ist, dass ein hochwertiges Portal nicht nur den Betreiber angeben, sondern auch den Datenschutz sicherstellen, seine Finanzierung offenlegen sowie Werbung und Inhalt trennen sollte. Darüber hinaus sollte es für die Bewertung von Psychotherapeut/inn/en ein verständliches Verfahren geben, das den Psychotherapeut/inn/en die Gelegenheit zur Stellungnahme und einen Schutz gegen Täuschungsmanöver und Schmähkritik bietet. Zudem sollten diese Portale auch Informationen darüber enthalten, ob Psychotherapeut/inn/en mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.

Patienten nutzen vermehrt Angebote von Arzt- und Psychotherapeutenbewertungsportalen im Internet. Doch nicht alle Portale sind seriös und liefern für Patient/inn/en verlässliche Informationen. Der Patient sollte die Sicherheit haben, dass sich die Bewertungsportale an gewisse Mindeststandards halten. Die neue Checkliste besteht aus 42 Qualitätskriterien. Der Katalog richtet sich an die Patient/inn/en und an die Anbieter solcher Portale: Die Patient/inn/en können anhand der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebots prüfen. Sie sollten jedoch gerade bei Psychotherapie berücksichtigen, dass es sich dabei um eine Behandlungsmethode durch eine/n qualifizierte/n Psychotherapeut/in/en handelt, die für den Einzelfall anhand solcher Portale sicher nicht umfassend beurteilt werden kann. Für Entwickler und Bereitsteller solcher Portale kann dieser Katalog Grundlage sein, ihr Angebot zu optimieren.

Die neue Checkliste finden Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer.

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