Psychotherapeutenkammer Bayern

Diese vielen Psych-Begriffe verwirren mich – was bedeuten sie?

Psychologische*r Psychotherapeut*in: Nach einem Diplom- oder Masterstudium in Psychologie muss eine 3- bis 5-jährige Ausbildung durchlaufen werden, die mit einer staatlichen Prüfung und der Approbation (Zulassung zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie) abschließt. Es können sowohl Erwachsene als auch Kinder behandelt werden. Psychologische Psychotherapeut*innen, die niedergelassen als Vertragspsychotherapeut*innen (also in einer „Kassenpraxis“) arbeiten, müssen, um Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können, zusätzlich noch eine Ergänzungsqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nachweisen.


Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in: Nach einem Diplom- oder Masterstudium in Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik muss eine 3- bis 5-jährige Ausbildung durchlaufen werden, die zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr befähigt. Auch diese Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen und führt zur Approbation.


Psychotherapeut*in: Hierfür muss seit dem 1. September 2020 ein Universitätsstudium, das die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt, absolviert werden.


Psycholog*in: Die Person hat den Diplom- oder Masterstudiengang Psychologie abgeschlossen.


Facharzt*Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie: Nach dem Studium der Humanmedizin wurde eine Weiterbildung im Bereich Psychiatrie abgeschlossen, die einen Teilbereich Psychotherapie mit einschließen kann. Der Schwerpunkt und Hintergrund der Facharztweiterbildung liegt auf dem psychiatrischen Bereich, die Perspektive auf seelische Probleme ist eine somatische (körperliche).


Facharzt*Fachärztin für Psychosomatik und Psychotherapie: Nach dem Studium der Humanmedizin wurde eine Weiterbildung im Bereich Psychosomatik und Psychotherapie abgeschlossen.


Psychotherapeutisch tätige*r Ärztin*Arzt: Nach dem Studium der Humanmedizin und der Approbation als Ärztin*Arzt wurde eine Weiterbildung in fachgebundener Psychotherapie abgeschlossen, die aber eine deutlich geringere Stundenzahl umschließt als die Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bzw. die Weiterbildung der Fachärzt*innen. Diese Ärzt*innen können die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ führen.
 

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