Psychotherapeutenkammer Bayern

EU-Datenschutzgrundverordnung: Ergänzung zur Muster-Datenschutzerklärung für Mitglieder in Bayern

Meldung vom 22.05.2018

 

Für die Datenschutzerklärung auf Internetseiten von Psychotherapeutischen Praxen hat die Bundespsychotherapeutenkammer ein Muster bereitgestellt:

https://www.bptk.de/praxishomepage-ab-25-mai-sind-neue-eu-datenschutzanforderungen-zu-beachten/

Im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ist unter anderem die zuständige Aufsichtsbehörde für den Bereich des Datenschutzes anzugeben.

In Bayern ist im Hinblick auf die Überwachung und Einhaltung des Datenschutzrechts im nicht-öffentlichen Bereich die zuständige Aufsichtsbehörde das

Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach

www.lda.bayern.de

 

 

Bitte beachten Sie:

Die Muster-Datenschutzerklärung kann nicht ohne Weiteres auf die eigene Website übertragen werden. Sie müssen prüfen, welche Elemente auf Ihrer Website eingesetzt werden, welche Daten abgerufen werden, wie diese in Ihrer Datenschutzerklärung zu berücksichtigen sind sowie selbstständig sich über Rechtsänderungen informieren  und diese umsetzen.
So ist beispielsweise am 1. Dezember 2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. Gem. § 25 Abs. 1 TTDSG ist nun ausdrücklich auf nationaler Ebene die grundsätzliche Einwilligungsbedürftigkeit des Einsatzes von Cookies vorgeschrieben. Damit setzte der Bundesgesetzgeber die Vorgaben von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie in der Fassung der sog. Cookie-Richtlinie 2009/136/EG um. Hiernach sind grundsätzlich alle Cookies einwilligungspflichtig, sofern sie nicht technisch notwendig sind. Somit setzt der Einsatz eines jeden Cookies, das zum Betrieb einer Website nicht zwingend erforderlich ist, eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer*innen voraus.

Im geschützten Mitgliederbereich finden Sie unter "Rechtliche Themen" außerdem eine Information zur Impressumspflicht.

 

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