Psychotherapeutenkammer Bayern

Aktuelle Einschätzung zum Tragen von Schutz-Masken

Meldung vom 03.04.2020

 

Wir weisen darauf hin, dass das Robert-Koch-Institut inzwischen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Räumen, in denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, „ggf. auch am Arbeitsplatz“, empfiehlt. In diesen Fällen könnte das vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer Behelfsmaske soll keinesfalls dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr umgesetzt werden. Das Robert-Koch-Institut weist auch auf den psychologischen Effekt hin, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Bewusstsein für „physical distancing“ und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen kann. Verschiedentlich wird darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Bewusstsein dafür schärfen kann, nicht mit der Hand ins Gesicht zu fassen.

Einfache Behelfsmasken im Sinne einer textilen Barriere sind derzeit leider noch nicht ausreichend verfügbar, werden aber zunehmend produziert. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und medizinische Atemschutzmasken sollen in Anbetracht der derzeit mangelhaften Verfügbarkeit dem medizinischen und pflegerischen Personal vorbehalten bleiben. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Behelfsmasken gibt das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte.

 

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964