Meldung vom 22.04.2020, zuletzt aktualisiert am 07.09.2020
Kinder, Jugendliche und deren Eltern sind durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie besonders belastet. Neben diversen Ängsten leiden Kinder und Jugendliche unter den fehlenden sozialen Kontakten zu Gleichaltrigen und wichtigen Bezugspersonen wie Erzieher*innen und Lehrkräften, aber oft auch innerhalb der Familie selbst, z.B. zu den Großeltern.
Mit der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen und Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie werden Familien im Verlauf der Wochen sicherlich mal besser und mal schlechter zurechtkommen.
Für Psychotherapeut*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bringt die Corona-Krise ebenfalls besondere Herausforderungen mit sich. Möglicherweise können zwar Termine flexibler vereinbart werden, da Kindertagesstätten und Schulen geschlossen sind. Eltern, Kinder oder Jugendliche erwägen evtl. aber auch, aus Sorge vor einer Infektion die Sitzungen in der therapeutischen Praxis zunächst nicht weiterzuführen. Gerade in psychotherapeutischen Praxen, in denen Kinder und Jugendliche behandelt werden, sind die geltenden Hygienevorschriften besonders schwer umzusetzen. Die Videosprechstunde, die eine Alternative für den Face-to-face-Kontakt darstellt, ist für viele Kolleg*innen Neuland, mit dem sie erst „heimisch“ werden müssen.
Die PTK Bayern will speziell für Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch für Kolleg*innen, ein paar Informationen bieten, die hier zusammengestellt wurden. Wir erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die FAQs sollen in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Deshalb lohnt es sich, immer wieder einmal vorbeizuschauen.
Die unten aufgeführten Fachgesellschaften halten es für möglich, Schulen und Kitas wieder zu öffnen, da der Schutz von Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen und Eltern und die allgemeinen Hygieneregeln dem nicht entgegenstünden. Die ausführliche Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) und des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland (bvkj e.V.) (Stand 19.05.2020) finden Sie hier.
Für Kolleginnen und Kollegen:
Vieles von den derzeitigen Besonderheiten im Arbeitsablauf in der Praxis, der Klinik oder Beratungsstelle unterscheidet sich nicht wesentlich von dem, was Psychotherapeut*innen, die mit Erwachsenen arbeiten, berichten. Deshalb wird auf die allgemeinen FAQs, z.B. zu Fragen der Abrechnung oder Praxisorganisation verwiesen.
Es gibt allerdings ein paar Besonderheiten für den Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie:
- Hygiene:
Bei psychotherapeutischen Sitzungen in den Praxisräumlichkeiten ist derzeit besonders auf die Hygiene zu achten. So sollte neben den für alle Praxen zu beachtenden Hygienehinweisen beispielsweise Spielmaterial verwendet werden, das nach jeder Sitzung gut zu reinigen bzw. zu desinfizieren ist. Aus Infektionsschutzgründen ist auch die Einhaltung des vorgeschriebenen räumlichen Abstands zwischen Personen erforderlich – im Behandlungszimmer, aber auch im Wartebereich. Vor allem im Umgang mit jüngeren Kindern bedarf es kreativer Ideen, diese notwendige physische Distanz einzuhalten.
- Videobehandlung mit Kindern und Jugendlichen:
Es besteht während der Corona-Pandemie auch die Möglichkeit, psychotherapeutische Einzelsitzungen per Video durchzuführen. Die Videosprechstunde kann dazu genutzt werden, die Bezugspersonen partiell einzubeziehen bzw. ein Bezugspersonengespräch zu führen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Einwilligungserklärung der sorgeberechtigten Person bzw. Personen vorliegt. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren genügt bei vorliegender Einsichtsfähigkeit deren Einwilligung zur Nutzung des Mediums. Die Nutzungsbedingungen einiger Videodienstanbieter enthalten allerdings eine Klausel, dass das Angebot nur von volljährigen Personen genutzt werden kann. Vor Beginn von Videositzungen ist auch zu klären, ob Störfaktoren z.B. durch Geschwister oder Eltern ausgeschlossen werden können und die Vertraulichkeit gewährleistet werden kann.
Bei der Videosprechstunde kann individuell mit dem Kind/Jugendlichen gemeinsam erprobt werden, was gut funktioniert und hilfreich ist. Bei kleineren Kindern dient die Videositzung erfahrungsgemäß oft dazu, Kontakt zu halten. Evtl. kann die Videosprechstunde in zwei Einheiten aufgeteilt werden oder es werden nur 25-Minuten-Einheiten Videotherapie abgehalten.
- Leistungen für Bezugspersonen bei kleinen Kindern:
Zu prüfen ist, ob bei kleinen Kindern genehmigte Psychotherapiestunden für das Kind in Bezugspersonenstunden umgewandelt werden können, da i.d.R. stärkerer Beratungsbedarf bei den Eltern vorliegt und diese das Videoangebot besser nutzen können als ihre kleinen Kinder. Eine intensivere Begleitung der Bezugspersonen kann jedoch helfen, Bezugspersonen und Kinder zu entlasten. Dies ist mit der zuständigen Krankenkasse bzw. -versicherung zu klären.
- Ratgeber in Sachen Kinderschutz:
Die medizinische Kinderschutzhotline hat für Gesundheits- und Heilberufe zwei Kitteltaschenkarten herausgegeben. Darin finden sich viele Hinweise und Ratschläge zum Verhalten in Fällen potentieller Kindeswohlgefährdung. Sie finden die Kitteltaschenkarten hier.