Psychotherapeutenkammer Bayern

Psychotherapeutische Versorgung muss in Bayern dringend verbessert werden

Pressemitteilung
10. August 2009 - Im Vorfeld der Bundestagswahl fordert Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK Bayern), dass Patienten mit psychischen Störungen schneller einen Psychotherapieplatz finden. „Wartezeiten von vier Monaten bis zu einem Jahr oder sogar Nicht-Behandlungen bei nachgewiesenem Bedarf sind nicht zu akzeptieren. Die Versorgung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ist schlicht und einfach unzureichend“, betont Melcop. „Das betrifft auch die therapeutischen Angebote in der Jugendhilfe und in Beratungsstellen, die umgehend auszubauen sind. Gleichzeitig können wir nicht nachvollziehen, warum die Prävention nicht so geregelt ist, dass flächendeckend Maßnahmen zur Prävention psychischer Störungen eingeführt werden können.“


Die Krankenkassenstatistiken der letzten Jahre zeigen übereinstimmend, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten und -fälle wegen psychischer Erkrankungen steigen. Seit 2001 sind psychische Störungen in Deutschland der häufigste Grund für Frühberentungen bei Frauen und Männern. „Wer zu spät mit einer Psychotherapie beginnt, läuft Gefahr, dass sich sein Leiden verschlimmert oder die Störungen chronisch werden. Das führt zwangsläufig zu höheren Behandlungskosten, welche die Sozialsysteme vermeidbar belasten“, so Melcop. „Gegen die Unterversorgung im Freistaat gibt es nur ein Rezept: Die Bedarfsplanung muss endlich nachgebessert werden. Das gleiche gilt auch für die Prävention, die bis jetzt nur punktuell gefördert wird. Sie hat noch längst nicht den Status, der für eine flächendeckende Versorgung notwendig ist.“

Da nicht genügend ambulante Therapieplätze zur Verfügung stehen, werden den Patienten zum Teil nur Psychopharmaka verschrieben, anstatt sie auch psychotherapeutisch zu versorgen. Das gilt beispielsweise für Kinder und Jugendliche mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom), die oft einseitig medikamentös behandelt werden. Bei älteren depressiven Patienten werden zu häufig Antidepres-siva verschrieben und zu selten Psychotherapie empfohlen. Die Verabreichung von Psychopharmaka kann bei bestimmten psychischen Störungen und Schweregrade der Erkrankungen parallel zu einer Psychotherapie durchaus zielführend sein, ist jedoch nicht immer angezeigt. „Nur in einer Psychotherapie lernt der Patient, warum er sich in einer Krise befindet. Dann werden gemeinsam mit dem Therapeuten Strategien erarbeitet, um das Problem zu lösen“, erklärt Melcop.

Auch in der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher besteht nach Auffassung der PTK Bayern dringender Handlungsbedarf. 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen leiden an psychischen Erkrankungen, doch für viele ist eine zeitnahe Behandlung nicht möglich. Zwar hat der Deutsche Bundestag im Oktober 2008 eine 20%-Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beschlossen, doch Mitte Juni ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, der notwendigen Änderung in der Bedarfsplanung nicht nachgekommen. „Bundesweit zusätzlich 700 Praxissitze hätte der Beschluss des Bundestages ermöglicht. Der G-BA hat indes eine flächendeckende rasche Ver-besserung der psychotherapeutischen Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ausgebremst“, kritisiert Melcop. „Diese Entscheidung ist kontraproduktiv. Vor allem Kinder in eher schlecht versorgten Gebieten müssen jetzt weiter auf zusätzliche Behandlungsplätze warten.“

In der Diskussion zur Aufweichung oder Abschaffung des über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns mit den Krankenkassen geschlossenen Kollektivvertrags vertritt die PTK Bayern eine klare Position: „Wenn wir die flächendeckende Versorgung von Menschen mit psychischen Erkran.kungen oder körperlichen Erkrankungen mit psychischen Anteilen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wollen, brauchen wir den Kollektivvertrag für alle zugelassenen Behandler. Selektivverträge, die zwischen einer einzigen Kasse und einzelnen Psychotherapeuten oder Ärzten abgeschlossen werden, darf es nur für zusätzliche Modellprojekte geben“, bringt es Melcop auf den Punkt.
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