Psychotherapeutenkammer Bayern

Bayerischer Antrag zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung erfolgreich: Bundesrat kritisiert Versorgungsstrukturgesetz und fordert Neuberechnung der Verhältniszahlen

26. September 2011 - Erfolg für die monatelange Lobbyarbeit unserer Kammer zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG): Am Freitag, 23. September 2011, hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme den Entwurf des Gesetzes deutlich kritisiert. Dieser werde den Anforderungen an ein umfassendes, nachhaltig wirksames und kosteneffizientes Maßnahmenpaket gegen medizinische Unterversorgung nur unzureichend gerecht, so der Beschluss des Bundesrates. „Der Bundesrat ist den Empfehlungen seines Gesundheitsausschusses nachgekommen“, freut sich Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der PTK Bayern. „Dort wurde in dem Antrag aus Bayern gefordert, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad für die Arztgruppe der Psychotherapeuten zum Stand vom 1. Januar 2012 neu zu ermitteln sei. Dabei sei der zwischenzeitlich gestiegene Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen besonders zu berücksichtigen. Diese Forderung ist in der Stellungnahme des Bundesrates nun verankert.“

Der Bundesrat begründet diesen Passus in erster Linie damit, dass die derzeitigen Verhältniszahlen für die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychotherapeut/inn/en nicht dem tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung entsprächen. Durch ein verändertes Inanspruchnahmeverhalten psychotherapeutischer Leistungen seien, so der Bundesrat weiter, teils sehr lange Wartezeiten von drei Monaten und mehr entstanden. Auch die teils gravierenden Unterschiede bei den Verhältniszahlen zwischen städtischen und ländlichen Regionen führten zu Verwerfungen im Versorgungsgeschehen. Im Gesetz sollte verpflichtend vorgegeben werden, dass der Versorgungsgrad im Bereich Psychotherapie neu zu ermitteln sei.

„Es ist der gesamten Psychotherapeutenschaft, allen Landespsychotherapeutenkammern, der Bundespsychotherapeutenkammer und den Verbänden zu verdanken, dass die Bundesländer jetzt dazu aufgefordert haben, die Bedarfsplanung zu überarbeiten“, betont Melcop. „Mit Hilfe unserer Lobby- und Pressearbeit ist es uns gelungen, die Politiker und die Öffentlichkeit für unsere Forderungen zu sensibilisieren.“ So hat die PTK Bayern Mitte Juni erneut eine Stellungnahme zum Entwurf des GKV-VStG an den bayerischen Gesundheitsminister Markus Söder und Gesundheitsstaatssekretärin Melanie Huml geschickt. Gleichzeitig wurden den bayerischen Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf zugeleitet und Bundestagsabgeordnete in den Regionen wurden angesprochen. Darüber hinaus wurde das Thema in weiteren Kontakten mit Politikern, Ministerien, der KVB, der Bayerischen Landesärztekammer und bei anderen Anlässen angesprochen. Auch die bayerische Justizminierin Merk hat ihre Unterstützung zugesagt.

Wir sind gespannt auf die Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates am kommenden Mittwoch“, so Melcop. „Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr steht jetzt unter Druck. Die Bundesländer haben erkannt, dass die psychotherapeutische Versorgung dringend verbessert werden muss.“

Lesen Sie hierzu auch die Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer

PTK Bayern

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